Schweiz
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Anfechtung der Anfangsmiete soll nicht erschwert werden

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Die Rechtskommission des Nationalrats will die Anfechtung des Anfangsmietzinses nicht erschweren.Bild: keystone

Nationalratskommission lässt neue Mietrechtsvorlage fallen

14.02.2025, 16:2914.02.2025, 16:29
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Nach dem doppelten Nein zu zwei Mietrechtsvorlagen im vergangenen Herbst tritt die zuständige Nationalratskommission auf die Bremse. Sie will die Anfechtung der Anfangsmiete nicht erschweren.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat ohne Gegenantrag beschlossen, ihrem Rat die Abschreibung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative zu beantragen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Kommission sei zum Schluss gekommen, dass eine Erhöhung der Anforderungen an die Anfechtung des Anfangsmietzinses zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehrheitsfähig wäre, hiess es.

Die Initiative stammt vom ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrat Hans Egloff, Ex-Präsident des Hauseigentümerverbands (HEV). Er wollte die Anfechtung des Anfangsmietzinses nur bei einer Notlage des Mieters oder der Mieterin zulassen.

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Hans Egloff sass von 2011 bis 2019 für den Kanton Zürich im Nationalrat.Bild: keystone

Beide zuständigen Parlamentskommissionen hatten der Initiative vor Jahren Folge gegeben. Eine konkrete Gesetzesvorlage existierte jedoch noch nicht. Mehrmals war die Frist dafür verlängert worden – nun will die RK-N die Initiative abschreiben.

Dagegen will die Nationalratskommission die Arbeiten an einer anderen Mietrechtsvorlage fortführen. Mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss sie, Mieterhöhungen aufgrund von Orts- und Quartierüblichkeiten zu vereinfachen. Die Verwaltung wurde mit der Abklärung von noch offenen Fragen beim Begriff der Orts- und Quartierüblichkeit beauftragt.

Im November hatte das Volk an der Urne über mehr Kontrollmöglichkeiten für Vermieter bei der Untervermietung sowie eine Erleichterung der Kündigung bei Eigenbedarf abgestimmt. Beide vom Parlament verabschiedeten Vorlagen wurden abgelehnt.

Bundesrat Guy Parmelin warnte im Anschluss an die Abstimmung davor, das Mietrecht nun so zu belassen wie heute. In einigen Punkten müssten die Gesetze modernisiert und aktualisiert werden. Dazu brauche es einen transparenten, konstruktiven Dialog aller Betroffenen. Auf der einen Seite brauche es einen wirksamen Mieterschutz, auf der anderen Seite auch unternehmerische Freiheiten für Investoren. (sda/thw)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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OrDa84
14.02.2025 17:19registriert August 2021
Sie lernen es nicht.
Gut, dass die eine Vorlage versenkt wurde, aber die Andere bezüglich Mieterhöhungen wegen "Ortsüblichkeit" wird niemals durchkommen.
Die Mühe und vorallem das Geld für die Sitzungen und später die Abstimmung (denn dagegen würde zu 100% das Referendum ergriffen) können sie sich echt sparen.
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käluscht
14.02.2025 18:08registriert Oktober 2022
Falls Parmelin will, dass eine Mietrechsvorlage vor dem Volk eine Chance hat, sollte er eine Pflicht zur Angabe des Mietzinses des Vormieters vorschlagen.
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