Der Kampf gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters geht in die nächste Runde: Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, ist der Kanton Genf nicht auf eine Beschwerde von Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone und einer weiteren Einwohnerin gegen die Volksabstimmung vom 25. September 2022 eingetreten. Die Zuständigkeit sei nicht gegeben, weil sich die Beschwerde auf die Abstimmungserläuterungen des Bundes beziehe, heisst es. Mazzone will die Beschwerde deswegen ans Bundesgericht weiterziehen.
Grund für den derzeitigen Widerstand gegen das Abstimmungsresultat ist ein Berechnungsfehler des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Dieses hatte eine zu pessimistische AHV-Finanzperspektive vorausgesagt. Die Grünen sowie die SP-Frauen sind der Meinung, diese Zahl hätte beim knappen Abstimmungsresultat zu Gunsten eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre (50,6 Prozent Ja) eine wichtige Rolle gespielt.
Mazzone hofft nun, dass das Bundesgericht rasch über die Beschwerde entscheidet, wie sie gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagt. Denn im Falle einer Annullation der Abstimmungen brauche es kurze fristen: Schon 2025 erfolgt der erste Schritt der Rentenaltererhöhung für Frauen – vorerst um drei Monate.
Auch in weiteren Kantonen sind derzeit noch Beschwerden gegen das Resultat hängig. So etwa der Protest der Grünen in Zürich sowie diejenigen der SP-Frauen in Bern und Neuenburg. Ob die Beschwerden gutgeheissen werden, dürfte sich ebenfalls Anfang Woche zeigen. Sie dürften aber erwartungsgemäss ebenfalls an das Bundesgericht weitergereicht werden.
Neben der Erhöhung des Frauenrentenalters wurde im September 2022 auch die Anhebung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte entschieden – die beiden Resultate waren miteinander verknüpft. Ob im Falle einer Annullierung auch die Mehrwertsteuererhöhung entfallen würde, ist offen. Allerdings haben die Grünen wegen dieser Verknüpfung mittlerweile auch gegen die Mehrwertsteuerabstimmung Beschwerde eingereicht. (dab)