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Beschwerde der Grünen gegen AHV-Abstimmung landet vor dem Bundesgericht

Nach Rechenpanne: Beschwerde der Grünen gegen AHV-Abstimmung landet vor Bundesgericht

Der Kanton Genf ist nicht zuständig für die Beurteilung der Abstimmungsbeschwerde. Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone kündigt den Gang an die höchste Schweizer Gerichtsinstanz an.
19.08.2024, 18:4119.08.2024, 18:48
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Der Kampf gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters geht in die nächste Runde: Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, ist der Kanton Genf nicht auf eine Beschwerde von Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone und einer weiteren Einwohnerin gegen die Volksabstimmung vom 25. September 2022 eingetreten. Die Zuständigkeit sei nicht gegeben, weil sich die Beschwerde auf die Abstimmungserläuterungen des Bundes beziehe, heisst es. Mazzone will die Beschwerde deswegen ans Bundesgericht weiterziehen.

Die Praesidentin Lisa Mazzone bei ihrer Praesidialrede an der Delegiertenversammlung der Partei Gruene Schweiz in Basel, am Samstag, 17. August 2024. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Lisa Mazzone, Präsidentin der Grünen.Bild: keystone

Grund für den derzeitigen Widerstand gegen das Abstimmungsresultat ist ein Berechnungsfehler des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Dieses hatte eine zu pessimistische AHV-Finanzperspektive vorausgesagt. Die Grünen sowie die SP-Frauen sind der Meinung, diese Zahl hätte beim knappen Abstimmungsresultat zu Gunsten eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre (50,6 Prozent Ja) eine wichtige Rolle gespielt.

Mazzone hofft nun, dass das Bundesgericht rasch über die Beschwerde entscheidet, wie sie gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagt. Denn im Falle einer Annullation der Abstimmungen brauche es kurze fristen: Schon 2025 erfolgt der erste Schritt der Rentenaltererhöhung für Frauen – vorerst um drei Monate.

Weitere Beschwerden hängig

Auch in weiteren Kantonen sind derzeit noch Beschwerden gegen das Resultat hängig. So etwa der Protest der Grünen in Zürich sowie diejenigen der SP-Frauen in Bern und Neuenburg. Ob die Beschwerden gutgeheissen werden, dürfte sich ebenfalls Anfang Woche zeigen. Sie dürften aber erwartungsgemäss ebenfalls an das Bundesgericht weitergereicht werden.

Neben der Erhöhung des Frauenrentenalters wurde im September 2022 auch die Anhebung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte entschieden – die beiden Resultate waren miteinander verknüpft. Ob im Falle einer Annullierung auch die Mehrwertsteuererhöhung entfallen würde, ist offen. Allerdings haben die Grünen wegen dieser Verknüpfung mittlerweile auch gegen die Mehrwertsteuerabstimmung Beschwerde eingereicht. (dab)

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44 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Cotten91
19.08.2024 20:07registriert September 2019
Ok, wenn das Frauenrentenalter nicht angehoben werden darf, sinkt halt das der Männer auf 64. Gleiches Recht für alle, aber das ist diesen Frauen dann auch wieder nicht recht, wetten? Wasser predigen und Wein trinken.
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slnstrm
19.08.2024 19:53registriert August 2023
Auch das Bundesgericht nuss sich an die Urteile des EMRK halten, welche allesamt besagen, dass es keine geschlechtsrspezifischen Unterschiede geben darf. Was erhofft man sich?
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Hundshalter Leno
19.08.2024 19:45registriert September 2023
Die JA stimmenden in meinem Umfeld haben der Gleichstellung wegen dafür gestimmt. Dürfte wohl mehrheitlich so gewesen sein.
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