«Wir lassen uns nicht ausrauben!» – Die Sparpläne des Bundesrats lassen beim Tessiner Lega-Nationalrat Lorenzo Quadri die Sicherungen durchbrennen. Quadri ist Verleger und Chefredaktor der Tessiner Wochenzeitung «Il Mattino della Domenica», Parteiblatt der Lega. In einem Kommentar in der jüngsten Ausgabe empört er sich über das Vorhaben des Bundesrats, die Steuern auf Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule zu erhöhen.
Doch es bleibt nicht bei aufgebrachten Worten. Auf der Titelseite prangt gross eine Bildmontage. Darauf abgebildet: Bundespräsidentin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter, die einem Rentner, der am Bancomaten gerade Geld abheben will, die Pistole in den Rücken hält.
Die Finanzministerin als Räuberin: Es ist eine happige Darstellung – und sie könnte juristische Folgen für den Lega-Nationalrat und Luganeser Stadtrat Quadri haben.
Keller-Sutters Finanzdepartement (EFD) will nicht sagen, ob man plant, rechtlich gegen die Montage vorzugehen. «Das EFD kommentiert diese Darstellung nicht. Sie spricht für sich selber», sagt Sprecher Pascal Hollenstein. Es ist davon auszugehen, dass man zuerst abklärt, wie die Chancen auf einen juristischen Erfolg stehen, ehe man allenfalls Anzeige einreicht.
Diese könnten intakt sein. Anwalt Martin Steiger, spezialisiert unter anderem auf Medienrecht und Recht im digitalen Raum, spricht von einem «Tabubruch». Die Montage – auch wenn sie eindeutig als solche erkennbar ist – könnte Keller-Sutters Persönlichkeitsrechte verletzen, schätzt er ein. Eindeutig sei die Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
Doch Steiger gibt auch zu bedenken, dass in solchen Fällen immer eine Abwägung gemacht werden muss, ob man sich wirklich auf eine juristische Auseinandersetzung einlassen will. «Es ist eine schwierige Diskussion: Wie viel muss sich eine Bundesrätin gefallen lassen?»
Da es sich bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen um sogenannte Antragsdelikte handelt, müsste Keller-Sutter selbst eine Anzeige einreichen. Strafrechtlich hingegen wären die Hürden sehr hoch für einen erfolgreichen Strafantrag, sagt Steiger: «Die Voraussetzungen für eine Ehrverletzung oder einen Identitätsmissbrauch dürften nicht gegeben sein.»
Nationalrat Lorenzo Quadri, studierter Jurist, reizt mit seiner Zeitung nicht zum ersten Mal die Grenzen des rechtlich Zulässigen aus. 2016 beschimpfte sein Blatt die Richter des Bundesstrafgerichts übel, weil sie einen Dschihadisten aus seiner Sicht viel zu milde bestraft hatten. In einer Petition wurde Quadri daraufhin aufgefordert, sich für die Entgleisung zu entschuldigen. Das tat er nicht – gab aber zu, dass er möglicherweise «zu weit gegangen» sei. (aargauerzeitung.ch)
Es ist schwer, derartiges nicht als gestreckten Mittelfinger an die Adresse des Mittelstandes zu interpretieren.
Erst platzt er via Twitterx mit einem großen Witz-Mist heraus ... dann entschuldigt er sich, indem er Geld aus der Taschen der Gemeinde Lugano nimmt (also nicht in seine eigenen privaten Taschen), denn trotz seines geschmacklosen Witzes über die Wettervorhersage ... gab es Tote im Maggiatal.
Schämen Sie sich, Herr Quadri, und versuchen Sie erst einmal, selbst sauber zu sein.