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Gesellschaft & Politik

Diese Änderungen treten ab 1. März in der Schweiz in Kraft

Diese Änderungen treten ab 1. März in der Schweiz in Kraft

26.02.2026, 09:2426.02.2026, 09:24

Eine Kommission unter dem Vorsitz der früheren Bundesrätin Simonetta Sommaruga berät künftig den Bund im Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe. Und Mobilfunkanbieter bekommen neue Pflichten im Fall eines Stromausfalls.

Dies sind zwei der ab dem 1. März geltenden neuen Regelungen. Eine Übersicht:

Bildung

Am 1. März tritt eine neue Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität in Kraft. Diese regelt für die Berufsmaturität insbesondere den Aufbau des Unterrichts in der erweiterten Allgemeinbildung, die Anforderungen an die Bildungsgänge, die Promotion, die Berufsmaturitätsprüfung und die Anerkennung von Bildungsgängen durch den Bund. Die eidgenössische Berufsmaturität soll Lernende dazu befähigen, ein Fachhochschulstudium zu absolvieren und sich darin auf eine anspruchsvolle Aufgabe in Wirtschaft und Gesellschaft vorzubereiten.

Telekommunikation

Der Bund verordnet auf den 1. März hin neue Massnahmen bei Stromausfällen zugunsten des Mobilfunkverkehrs. Die Mobilfunkkonzessionärinnen dürfen den Mobilfunkverkehr bei einem Stromausfall nur so weit wie nötig einschränken. Nicht eingeschränkt werden dürfen unter anderem die Notrufdienste, der öffentliche Telefondienst, Grundversorgungsdienste für Hörbehinderte oder auch Radioprogramme. Sie müssen ebenfalls sicherstellen, dass der Zugang zum Internet gewährleistet ist und pro Gemeinde 99 Prozent der Kundschaft Zugang zu den mobilen Fernmeldediensten haben.

Lärmschutz

Ab dem 1. März 2026 gilt in der Schweiz ein neues Lärmschutzregime. Die Revision der Lärmschutzverordnung zielt unter anderem darauf ab, Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten zu erleichtern, indem die Innenentwicklung stärker gewichtet wird, während die Wohnqualität durch Schalldämmmassnahmen gewährleistet bleiben soll. Die Revision ist Teil der bereits vor einem Jahr vom Parlament beschlossenen Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz.

Strahlenschutz

Am 1. März tritt die totalrevidierte Dosimetrieverordnung in Kraft. Die Dosimetrie umfasst die Berechnung und Bewertung ionisierender Strahlung, um die aufgenommene Dosis in Materie oder biologischem Gewebe zu bestimmen. Mit der Revision will die Schweiz den Rechtsrahmen an die wissenschaftlichen Entwicklungen und internationalen Empfehlungen angleichen, um einen Strahlenschutz nach internationalen Standards sicherzustellen.

Kulturerbe

Am 1. März nimmt die vom Bundesrat ernannte Kommission für historisch belastetes Kulturerbe mit alt Bundesrätin Simonetta Sommaruga als Präsidentin ihre Arbeit auf. Die Kommission wird den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe beraten. Sie kann in strittigen Fällen angerufen werden und nicht bindende Empfehlungen zu Kunstwerken aus der Zeit des Nationalsozialismus und zu Kulturgütern aus dem kolonialen Kontext abgeben.

Arbeitswelt

Am 1. März tritt die von den Sozialpartnern ausgehandelte Lohnerhöhung im Schreinergewerbe in Kraft. Diese beinhaltet eine generelle Lohnerhöhung um 20 Franken für alle Arbeitnehmenden, die dem Gesamtarbeitsvertrag des Schreinergewerbes unterstellt sind sowie individuell zu verteilende Zusatzgelder in der Grössenordnung von 30 Franken pro Mitarbeitenden. Der Bund hat die Lohnerhöhungen als allgemeinverbindlich erklärt.

Kulturgüter

Die Schweiz schliesst am 5. März mit der Regierung der Elfenbeinküste eine Vereinbarung über die Einfuhr, Ausfuhr und Rückführung von Kulturgütern ab. Ziel der Vereinbarung sei die Verhütung des rechtswidrigen Transfers solcher Kulturgüter in die jeweiligen Länder. Die Vertragsparteien haben auch die Möglichkeit, auf die Rückführung eines Kulturguts zu klagen, das rechtswidrig in das andere Land eingeführt worden ist. Zu den Kulturgütern gehören unter anderem Skulpturen, Keramikgefässe, Wandmalereien, Waffen oder Schmuck. (sda)

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