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Bundesrat will Elektrofahrzeuge ab 2030 besteuern

Ein Audi e-tron Auto ist am Donnerstag, 10. November 2022, in Zuerich an eine der vier Ladestationen des Audi charging hub angeschlossen. Der Audi charging hub mit vier Ladestationen und einer Ladelei ...
Der Bundesrat schlägt zwei Varianten zur Besteuerung von E-Fahrzeugen vor. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Bundesrat legt zwei Varianten zur Besteuerung von E-Autos vor – so sehen sie aus

26.09.2025, 14:0026.09.2025, 14:33

Der Bundesrat will Elektrofahrzeuge ab 2030 besteuern. Er schlägt zwei Varianten vor: eine Besteuerung pro in der Schweiz gefahrenem Kilometer und eine Besteuerung auf dem Strom zum Laden. Der nötigen Verfassungsänderung müssten Volk und Stände zustimmen.

Mit der Abgabe reagiert die Landesregierung auf die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs. Mit dieser geht ein Rückgang der Einnahmen aus der Mineralölsteuer einher, die von Halterinnen und Haltern von Verbrennerfahrzeugen bezahlt wird, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte.

Die Strasseninfrastruktur auf Bundesebene sei zu 100 Prozent nutzerfinanziert. Die grösste Einnahmequelle sei die Mineralölsteuer. Um die Nutzerfinanzierung beizubehalten, sollen künftig auch Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen einen Betrag leisten, um die Ertragsausfälle zu kompensieren.

Bundesrat schlägt zwei Varianten vor

Die Landesregierung schlägt konkret zwei Varianten vor. Die sogenannte Variante «Fahrleistung» sieht eine Abgabe pro in der Schweiz gefahrenem Kilometer vor. Dabei würde sich der Tarif nach der Fahrzeugart und dem Fahrzeuggesamtgewicht richten. Durchschnittlich betrüge der Tarif für ein Auto 5,4 Rappen pro Kilometer, so der Bundesrat.

Bei der Variante «Ladestrom» würde analog der Mineralölsteuer eine Steuer auf den Strom beim Laden erhoben. Die Steuer würde sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Ladestationen anfallen. Im Vorschlag des Bundesrats beträgt der Tarif 22,8 Rappen pro Kilowattstunde, wie er weiter schrieb. Die Abgabe gelte unabhängig von der Fahrzeugart.

Verfassungsänderung nötig

Damit die Einnahmen aus der neuen Steuer wie bei der Mineralölsteuer verwendet werden, sei eine Verfassungsänderung nötig. Dieser müssten Volk und Stände zustimmen.

Der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung zu beiden Vorschlägen am Freitag. Sie dauert bis zum 9. Januar 2026. (dab/sda)

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