Die dauerhafte bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Sanktionsverbot sollen nicht in der Verfassung stehen. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) lehnt die Neutralitätsinitiative deutlich ab.
Die APK-S beantragt dem Ständerat mit neun zu drei Stimmen bei einer Enthaltung, die Neutralitätsinitiative ohne direkten Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen, wie aus einer Mitteilung der Kommission vom Dienstag hervorgeht. Ein Antrag auf einen direkten Gegenentwurf wurde mit sieben zu sechs Stimmen knapp abgelehnt.
Die Mehrheit halte es nicht für notwendig, die Neutralitätspraxis zu ändern. Eine flexible Handhabe der Neutralität im Rahmen der geltenden völkerrechtlichen Vorgaben sei überaus wichtig, insbesondere im aktuellen internationalen Kontext.
In den Augen der Mehrheit käme die Annahme der Initiative einer Abkehr von der flexiblen Handhabe der Neutralität gleich, die für die Wahrung der Schweizer Interessen zentral sei und sich bewährt habe. Für die Mehrheit der Kommission ist die seit 175 Jahren geltende Neutralitätspraxis kein Selbstzweck, sondern ein aussenpolitisches Instrument.
Die Minderheit, die die Annahme der Initiative unterstützte, halte es dagegen für notwendig. Die Neutralität in der Verfassung zu definieren, da es für die Neutralität so eine klarere und stabilere Rechtsgrundlage gäbe und die Schweiz damit aussenpolitisch verlässlicher wäre.
In den Augen der Minderheit, die sich für einen direkten Gegenentwurf ausgesprochen hat, sollte die Neutralität in der Verfassung definiert werden, weil so einerseits die Bevölkerung die Möglichkeit hätte, differenziert über eine Fassung abzustimmen, die der aktuellen Praxis entspreche. Andererseits könne das Parlament damit zeigen, dass es dem Initiativanliegen Rechnung trage.
Mit der Ablehnung der Neutralitätsinitiative folgt die APK-S der Empfehlung des Bundesrats an das Parlament. Auch die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) hatte Mitte Februar die Volksinitiative klar abgelehnt.
Die von Pro Schweiz und SVP-Exponenten eingereichte Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Sanktionsverbot in die Verfassung zu schreiben. (nib/sda)