Der Ständerat hält nichts von der Idee, Kleindealer drastisch zu bestrafen. Er hat am Freitag eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die verlangte, dass jede Form des Drogenverkaufs mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten geahndet wird.
Nach dem Nein der kleinen Kammer ist der Vorstoss vom Tisch. Motionär Christian Lüscher (FDP/GE) hatte argumentiert, der Drogenhandel verbreite sich in der Schweiz «wie ein Geschwür». Jüngst sei in der Zeitung zu lesen gewesen, die Schweiz sei ein Kokainparadies. Das geltende Recht sei zwar zweckmässig für den Grosshandel, nicht aber für den Strassenverkauf.
Bundesrat Alain Berset hatte bereits im Nationalrat widersprochen. Das Betäubungsmittelgesetz stelle ein effizientes Instrument gegen den Strassenhandel mit Kokain zur Verfügung. Er wies auch auf die überbesetzten Haftanstalten hin. Der Nationalrat stimmte dem Vorstoss trotzdem zu, mit 98 zu 76 Stimmen bei 5 Enthaltungen.
Der Ständerat hat die Motion nun oppositionslos abgelehnt. Bereits die vorberatende Kommission war zum Schluss gekommen, die verlangte Regelung widerspreche der Logik des Strafrechts. Gemäss dem geltenden Gesetz wird der Kleinhandel mit Betäubungsmitteln mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. (pma/sda)