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Zürcher Staatsanwaltschaft meldet im Fall Diethelm Berufung an

Zürcher Staatsanwaltschaft meldet im Fall Diethelm Berufung an

04.07.2023, 15:0704.07.2023, 15:07

Der Fall des Schwyzer SVP-Kantonsrats Bernhard Diethelm dürfte auch das Zürcher Obergericht noch beschäftigen. Die zuständige Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil des Bezirksgerichts vom Montag vorsorglich Berufung anmelden.

Der Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm informiert an einer Medienkonferenz die ueber die ihn betreffende Anklage der Staatsanwaltschaft, am Mittwoch, 28. Juni 2023 im Rathaus in Schwyz. Diethelm mu ...
Bernhard Diethelm am 28. Juni vor den Medien. Bild: keystone

Den endgültigen Entscheid über einen Weiterzug des Falls ans Obergericht werde die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl nach Prüfung der schriftlichen Begründung des Urteils fällen, wie die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte.

Das Bezirksgericht Zürich sprach Diethelm am Montag wegen Körperverletzung und des Besitzes und der Verbreitung verbotener Pornografie schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Dazu erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken.

Freigesprochen wurde er jedoch von den Vorwürfen der versuchten Vergewaltigung sowie der Gefährdung des Lebens. Diethelm war angeklagt, eine Prostituierte in Zürich angegriffen zu haben. (sda)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bowl of Cherries
04.07.2023 16:34registriert Juli 2022
Guter Entscheid.

Findet der Herr D. sicher auch. Kuscheljustiz ist doch der SVP sonst immer ein Dorn im Auge, oder irre ich da?
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Pebbles F.
04.07.2023 16:47registriert Mai 2021
Es ist vernünftig, dass die Staatsanwaltschaft dies vorsorglich anmeldet.
In der Urteilsbegründung wäre nämlich nachzulesen, dass die Privatklägerin trotz ärztlicher Atteste als unglaubwürdig hingestellt wurde. Auch wenn Herr d. die Klägerin nicht hätte vergewaltigen können, die Gewalttat hat er trotzdem begangen.

Und ja, die SVP mag doch sonst so gar keine Kuscheljustiz, da sollten deren Vertreter (also der Richter und der Angeklagte) sich mal nicht so haben, wenn das Strafmass der Tat entsprechen sollte.
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Wir (M)Ostschweizer*innen nun im Süden
04.07.2023 16:43registriert Juni 2019
Wie sieht eine versuchte Vergewaltigung nicht aus?
-Würgen?
-An Haaren reissen?
-Wehren bis der andere dich loslässt und auf den Boden schubst?
Dies alles von hinten!
Darauf werden sich die zukünftigen NICHT Verwaltiger aber bös Bezug nehmen.
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