Der Fall des Schwyzer SVP-Kantonsrats Bernhard Diethelm dürfte auch das Zürcher Obergericht noch beschäftigen. Die zuständige Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil des Bezirksgerichts vom Montag vorsorglich Berufung anmelden.
Den endgültigen Entscheid über einen Weiterzug des Falls ans Obergericht werde die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl nach Prüfung der schriftlichen Begründung des Urteils fällen, wie die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte.
Das Bezirksgericht Zürich sprach Diethelm am Montag wegen Körperverletzung und des Besitzes und der Verbreitung verbotener Pornografie schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Dazu erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken.
Freigesprochen wurde er jedoch von den Vorwürfen der versuchten Vergewaltigung sowie der Gefährdung des Lebens. Diethelm war angeklagt, eine Prostituierte in Zürich angegriffen zu haben. (sda)
Findet der Herr D. sicher auch. Kuscheljustiz ist doch der SVP sonst immer ein Dorn im Auge, oder irre ich da?
In der Urteilsbegründung wäre nämlich nachzulesen, dass die Privatklägerin trotz ärztlicher Atteste als unglaubwürdig hingestellt wurde. Auch wenn Herr d. die Klägerin nicht hätte vergewaltigen können, die Gewalttat hat er trotzdem begangen.
Und ja, die SVP mag doch sonst so gar keine Kuscheljustiz, da sollten deren Vertreter (also der Richter und der Angeklagte) sich mal nicht so haben, wenn das Strafmass der Tat entsprechen sollte.
-Würgen?
-An Haaren reissen?
-Wehren bis der andere dich loslässt und auf den Boden schubst?
Dies alles von hinten!
Darauf werden sich die zukünftigen NICHT Verwaltiger aber bös Bezug nehmen.