Der Nationalrat will etwas gegen die Medikamentenverschwendung unternehmen. Bei der Festsetzung des Preises von Medikamenten soll in der Schweiz künftig berücksichtigt werden, ob durch die Packungsgrösse, die Dosisstärke oder die Darreichungsform die Gefahr einer Verschwendung besteht.
Mit klaren Mehrheiten nahm der Nationalrat am Donnerstag die drei Punkte einer Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) mit dieser Forderungen an. Sie geht damit zur Prüfung an die zuständige Kommission des Ständerats.
Der Bundesrat war für Annahme der Motion. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte im Rat, zehn bis zwanzig Prozent des Packungsinhalts werde jeweils nicht benutzt. Das entspreche einem Wert von 300 bis 600 Millionen Franken. Die mögliche Wirkung der Motion sei also gross.
Eine Minderheit der SGK-N argumentierte, schon heute hätten Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, auf ungeeignete Packungen hinzuweisen. Und das Bundesamt für Gesundheit habe bereits Kompetenzen in diesem Bereich.
Konkret will der Nationalrat unter anderem, dass das Bundesamt für Gesundheit bei der Preisfestsetzung eines Medikaments eine allfällige Verschwendung mittels einer Auflage für eine Rückerstattung auf dem publizierten Preis berücksichtigt.
Auch sollen Medizinalpersonen das Recht bekommen, Medikamente aus dem Ausland einzuführen, wenn dort Packungsgrössen, Dosisstärken oder Darreichungsformen zugelassen sind, die besser geeignet und günstiger sind als die in der Schweiz erhältlichen Alternativen. Diese Medikamente müssten von den Versicherern vergütet werden.
Ebenfalls am Donnerstag nahm der Nationalrat eine Motion der früheren Aargauer Mitte-Nationalrätin Ruth Humbel mit dem Titel «Medikamentenverschwendung stoppen» an. In dem von Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) übernommenen Vorstoss verlangt Humbel vom Bundesrat einen Bericht zum genauen Ausmass des Phänomens.
Auch soll die Regierung Massnahmen dagegen vorschlagen. Dieser Vorstoss geht ebenfalls noch in den Ständerat. (sda)