Schweiz
Gesundheit

Streit um Arztzeugnisse: Schweigepflicht der Ärzte soll gelockert werden

Schweigepflicht der Ärzte soll gelockert werden: Was das für dich bedeutet

Ob bei Grippe, Schönheitsoperation oder verstauchtem Fuss: Gesundheitspolitiker wollen die Schweigepflicht der Ärzte lockern. Was das für die Arbeitnehmenden bedeutet.
20.01.2026, 09:4320.01.2026, 09:43
Anna Wanner / ch media

Ein Mitarbeiter erhält drei Wochen Erholung verschrieben, weil er sich den Zeh gebrochen hat. Ob Krankheit, Operation oder Unfall: Das Arztzeugnis bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit. Daran gibt es rechtlich wenig zu rütteln. Bis jetzt. Denn längst kursieren Zweifel, dass die ärztlich angeordnete Genesung zu weit geht, dass die Ruhe als Gefälligkeit verschrieben wird.

Ärzte stehen in der Kritik, weil sie teilweise fehlerhafte oder allzu grosszügige Arztzeugnisse ausstellen.
Ärzte stehen in der Kritik, weil sie teilweise fehlerhafte oder allzu grosszügige Arztzeugnisse ausstellen.bild: Christian Beutler / Keystone

Der Streit um die Arztzeugnisse geht in eine nächste Runde. Die Gesundheitskommission des Nationalrats verlangte vom Bundesrat, den Gefälligkeitszeugnissen einen Riegel zu schieben und Arbeitgeber besser vor einer missbräuchlichen Praxis zu schützen.

Nach runden Tischen mit Verantwortlichen und Experten kam der Bundesrat im November zum Schluss: «Ärztliche Gefälligkeitszeugnisse kommen selten vor.» Deshalb brauche es keine gesetzlichen Anpassungen.

Doch so schnell lassen sich die bürgerlichen Gesundheitspolitiker nicht abspeisen. Sie fassen nochmals nach und fordern direkt: Der Bundesrat soll «alle geeigneten Massnahmen ergreifen», um die missbräuchliche Praxis im Umgang mit Arztzeugnissen zu unterbinden.

Die Rede ist von einer «Betrugspraxis» mit ärztlichen Gefälligkeitszeugnissen, von «fahrlässig erstellten, unrichtigen oder mangelhaften Arztzeugnissen». Diese gelte es wirksam zu bekämpfen, um Arbeitgeber und Sozialversicherungen nicht unnötig zu belasten.

Ärztin soll Auskunft über gesundheitliche Einschränkung geben

Dazu gehört namentlich eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber Behörden und Arbeitgebern «in begrenztem Umfang». So sollen Ärztinnen und Ärzte Auskunft über die konkreten gesundheitlichen Einschränkungen machen dürfen, wenn dies von Sozialhilfebehörde oder Arbeitgeber eingefordert wird.

Die Information soll der Arbeitsplatzanpassung oder der beruflichen Wiedereingliederung dienen. «Diagnosen und Krankengeschichten bleiben ausgeschlossen; auskunftspflichtig sind jedoch Fragen zur Fähigkeit, konkrete Tätigkeiten auszuüben», verlangt die Kommission.

Möglich sein soll die Frage, ob ein Angestellter im Detailhandel wieder Getränkeverpackungen heben kann – nicht aber, ob er einen Leistenbruch hat. Der Eingriff in die Privatsphäre diene letztlich den Mitarbeitenden, wird argumentiert: Eine gezielte und verhältnismässige Lockerung der Schweigepflicht fördere die Sicherheit am Arbeitsplatz und die berufliche Wiedereingliederung.

Der Hintergrund sind die jährlich steigenden Absenzen bei Krankheit oder Unfall. 2014 fiel eine Arbeitskraft mit Vollzeitstelle im Durchschnitt 6,3 Tage pro Jahr aus, 2024 waren es im Schnitt 8,5 Tage. Volkswirtschaftlich hat das unmittelbare Folgen: Die steigenden Krankheitstage führen zu Ausfällen in Milliardenhöhe.

SP-Nationalrat will Arztzeugnisse abschaffen

Der Sinn von Arztzeugnissen wird auch von anderer Seite infrage gestellt: Hausärzten empfinden diese als unnötigen administrativen Aufwand, wenn es sich um eine einfache Grippe handelt. Die meisten Menschen wissen, wie sie Symptome lindern können und dass kaum ein Weg daran vorbeiführt, die Grippe auszukurieren. Den Arztbesuch können sich die meisten darum sparen – ausser sie brauchen für den Arbeitgeber ein Zeugnis.

Angesichts des wachsenden Mangels an Hausärzten will SP-Nationalrat Christian Dandrès die Arztzeugnispflicht abschaffen. Die Ärztinnen und Ärzte sollten sich auf jene Menschen konzentrieren, die medizinische Betreuung benötigen, erklärt Dandrès seinen Vorstoss.

Unterstützung erhält er von Yvonne Gilli, Präsidentin der Ärztinnen und Ärzte (FMH). Wenn Arbeitgebende bereits nach kurzer Abwesenheit ein Arztzeugnis verlangen, führe das in der Praxis zu zahlreichen Konsultationen ohne medizinischen Nutzen, sagt sie gegenüber «20 Minuten». Die Attestpflicht soll deshalb entschärft werden, verlangt Gilli. Es brauche aber eine ausgewogene Lösung.

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172 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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_Momo_
20.01.2026 09:52registriert August 2025
Der AG hat bereits jetzt die Möglichkeit, den AN zu einem Vertrauenarzt zu schicken. Was der AN hat, geht den AG nichts an !
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Maurmer
20.01.2026 09:59registriert Juni 2021
Ich hätte da einen anderen Lösungsvorschlag:
Wenn der AG auf einem Arztzeugnis besteht, dann sollte er die Möglichkeit haben den MA auf seine Kosten zu einem "Betriebsarzt" oder "Vertrauensarzt" zu senden. Das würde das Gesundheitssystem komplett von diesen Kosten entlasten und er AG müsste evaluieren, ob es sich für ihn lohnt das Zeugnis zu verlangen oder nicht. Ein Zeugnis auf anderer Leute Kosten zu verlangen ist definitiv nicht Zielführend.
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Oigen aka Trudi aka Kevin
20.01.2026 09:56registriert August 2018
Ja klar, artzgehimnis gegenüber dem AG abschaffen.
Gewerkschaften, Arbeitnehmervertretungen und Rechtsschutz für Angestellte bitte auch abschaffen.

ALLE MACHT DEM GELDADEL


/S
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