Schweigepflicht der Ärzte soll gelockert werden: Was das für dich bedeutet
Ein Mitarbeiter erhält drei Wochen Erholung verschrieben, weil er sich den Zeh gebrochen hat. Ob Krankheit, Operation oder Unfall: Das Arztzeugnis bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit. Daran gibt es rechtlich wenig zu rütteln. Bis jetzt. Denn längst kursieren Zweifel, dass die ärztlich angeordnete Genesung zu weit geht, dass die Ruhe als Gefälligkeit verschrieben wird.
Der Streit um die Arztzeugnisse geht in eine nächste Runde. Die Gesundheitskommission des Nationalrats verlangte vom Bundesrat, den Gefälligkeitszeugnissen einen Riegel zu schieben und Arbeitgeber besser vor einer missbräuchlichen Praxis zu schützen.
Nach runden Tischen mit Verantwortlichen und Experten kam der Bundesrat im November zum Schluss: «Ärztliche Gefälligkeitszeugnisse kommen selten vor.» Deshalb brauche es keine gesetzlichen Anpassungen.
Doch so schnell lassen sich die bürgerlichen Gesundheitspolitiker nicht abspeisen. Sie fassen nochmals nach und fordern direkt: Der Bundesrat soll «alle geeigneten Massnahmen ergreifen», um die missbräuchliche Praxis im Umgang mit Arztzeugnissen zu unterbinden.
Die Rede ist von einer «Betrugspraxis» mit ärztlichen Gefälligkeitszeugnissen, von «fahrlässig erstellten, unrichtigen oder mangelhaften Arztzeugnissen». Diese gelte es wirksam zu bekämpfen, um Arbeitgeber und Sozialversicherungen nicht unnötig zu belasten.
Ärztin soll Auskunft über gesundheitliche Einschränkung geben
Dazu gehört namentlich eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber Behörden und Arbeitgebern «in begrenztem Umfang». So sollen Ärztinnen und Ärzte Auskunft über die konkreten gesundheitlichen Einschränkungen machen dürfen, wenn dies von Sozialhilfebehörde oder Arbeitgeber eingefordert wird.
Die Information soll der Arbeitsplatzanpassung oder der beruflichen Wiedereingliederung dienen. «Diagnosen und Krankengeschichten bleiben ausgeschlossen; auskunftspflichtig sind jedoch Fragen zur Fähigkeit, konkrete Tätigkeiten auszuüben», verlangt die Kommission.
Möglich sein soll die Frage, ob ein Angestellter im Detailhandel wieder Getränkeverpackungen heben kann – nicht aber, ob er einen Leistenbruch hat. Der Eingriff in die Privatsphäre diene letztlich den Mitarbeitenden, wird argumentiert: Eine gezielte und verhältnismässige Lockerung der Schweigepflicht fördere die Sicherheit am Arbeitsplatz und die berufliche Wiedereingliederung.
Der Hintergrund sind die jährlich steigenden Absenzen bei Krankheit oder Unfall. 2014 fiel eine Arbeitskraft mit Vollzeitstelle im Durchschnitt 6,3 Tage pro Jahr aus, 2024 waren es im Schnitt 8,5 Tage. Volkswirtschaftlich hat das unmittelbare Folgen: Die steigenden Krankheitstage führen zu Ausfällen in Milliardenhöhe.
SP-Nationalrat will Arztzeugnisse abschaffen
Der Sinn von Arztzeugnissen wird auch von anderer Seite infrage gestellt: Hausärzten empfinden diese als unnötigen administrativen Aufwand, wenn es sich um eine einfache Grippe handelt. Die meisten Menschen wissen, wie sie Symptome lindern können und dass kaum ein Weg daran vorbeiführt, die Grippe auszukurieren. Den Arztbesuch können sich die meisten darum sparen – ausser sie brauchen für den Arbeitgeber ein Zeugnis.
Angesichts des wachsenden Mangels an Hausärzten will SP-Nationalrat Christian Dandrès die Arztzeugnispflicht abschaffen. Die Ärztinnen und Ärzte sollten sich auf jene Menschen konzentrieren, die medizinische Betreuung benötigen, erklärt Dandrès seinen Vorstoss.
Unterstützung erhält er von Yvonne Gilli, Präsidentin der Ärztinnen und Ärzte (FMH). Wenn Arbeitgebende bereits nach kurzer Abwesenheit ein Arztzeugnis verlangen, führe das in der Praxis zu zahlreichen Konsultationen ohne medizinischen Nutzen, sagt sie gegenüber «20 Minuten». Die Attestpflicht soll deshalb entschärft werden, verlangt Gilli. Es brauche aber eine ausgewogene Lösung.
