«Ich habe die Polizei gerufen – und wurde wie eine Straftäterin behandelt»
Im Büro von watson erzählt Vanessa (Name geändert) ihre Geschichte. Als Opfer von Erpressung und Morddrohungen in ihrem Heimatland floh die Akademikerin mit ihrer Tochter im Arm.
Kurz nach ihrer Ankunft in Europa lernt sie einen Mann kennen. Das Paar geht in Spanien eine eingetragene Partnerschaft ein. Er ist Schweizer Staatsbürger und bittet sie, zu ihm zu ziehen. Ihr Partner verspricht ihr, die Schritte für eine Familienzusammenführung zu unternehmen, um ihre Situation in der Schweiz zu legalisieren. Vanessa glaubt ihm. 2024 lassen sie sich gemeinsam im Kanton Waadt nieder.
Anfangs seien die Streitigkeiten «wie bei allen Paaren» gewesen, erzählt die 30-jährige Spanischsprachige. Aber in einer Nacht im Frühjahr 2025 änderte sich die Situation schlagartig. «Er arbeitete nachts. Er kam in mein Zimmer. Ich schlief mit meiner Tochter, die krank war, im Bett.» Der Mann begann zu schreien und verlangte Geld und Medikamente.
Eine Nacht voller Gewalt
Der Mann verlässt die Wohnung und kommt kurz darauf wütend zurück. «Er schlug gegen die Tür und schrie: ‹Wo ist er? Wo ist er?› Er dachte, es sei ein Mann im Haus.» Vanessa versucht, ihn zu beruhigen. Ohne Erfolg. «Er warf mir eine Kondomverpackung ins Gesicht und sagte: ‹Hier, benutz wenigstens das.› Als ich aufstand, stiess er mich und ich fiel zwischen Bett und Boden.» Sie verletzte sich am Kopf.
Ihre Tochter wacht auf. Vanessa schafft es, ihren Partner aus dem Zimmer zu drängen, aber er kommt mehrmals zurück, schlägt gegen die Tür, macht das Licht an und schreit. «Er hat die Bettdecke hochgehoben und uns auf eine sehr seltsame Art und Weise angestarrt.»
Vanessa ist wie gelähmt und bleibt regungslos stehen. «Das Einzige, was ich tat, war, meine Tochter fest an mich zu drücken. Ich sagte mir: Wenn mir etwas zustösst, okay, aber nicht ihr.»
Schliesslich geht ihr Partner weg. Vanessa und ihre Tochter finden Zuflucht bei einer Nachbarin. Einige Wochen später kommt er mitten in der Nacht zurück, hämmert an die Tür und droht. Die Nachbarin ruft die Polizei. Als die Beamten eintreffen, ist er bereits verschwunden. Vanessa glaubt nun, dass alles vorbei ist. Aber der Albtraum hat erst begonnen.
Ein Tag in der Zelle
Die Polizisten verlangen ihren Reisepass und ihre Aufenthaltsgenehmigung. Sie erklärt, dass die Regularisierung derzeit läuft. Das Urteil ist eindeutig: «Sie müssen mit uns kommen.» Vanessa vertraut ihre 7-jährige Tochter der Nachbarin an und wird zur Polizeiwache gebracht.
Sie wird in eine Zelle gesperrt. «Ich blieb den ganzen Tag dort.» Stundenlang befragen die Polizisten sie zu ihrer Ankunft in der Schweiz, ihrer Arbeit, ihren Lebensumständen. «Nichts zu den Gewalttaten, die ich gerade gemeldet hatte.»
Im Fall von Vanessa lief die Situation jedoch anders ab: Die Beamten überprüften zunächst ihren Aufenthaltsstatus, bevor sie sie auf den Polizeiposten brachten. Dort verbrachte sie mehrere Stunden in einer Zelle, bevor sie Anzeige erstatten konnte.
Die Polizei weist jedoch darauf hin, dass eine Anzeige über das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) erfolgen und an die Migrationsbehörden weitergeleitet werden muss, wenn sich eine Person ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhält – auch dann, wenn die betroffene Person gekommen ist, um Gewalt zu melden. Sie präzisiert ausserdem, dass keine spezifischen Richtlinien eingeführt wurden, um zu verhindern, dass Opfer ohne Papiere darauf verzichten, die Polizei zu kontaktieren.
Durchgefroren, ohne Wasser und Essen wartet Vanessa. Erst nach mehreren Stunden wird ein Übersetzer hinzugezogen. Die Polizisten fragen sie, ob sie Anzeige erstatten möchte. «Sie haben mich mehrmals gefragt: ‹Sind Sie sicher?› Als hätte ich etwas Unrechtes getan.» Ihre Anzeige wird schliesslich aufgenommen. Aber Vanessa muss auch ein Dokument unterschreiben, in dem sie bestätigt, dass sie sich ohne legalen Status in der Schweiz aufhält. Der erste Schritt zu einem Ausweisungsverfahren.
Eine Situation, die Jonathan Thévoz nicht überrascht. Er ist Sozialarbeiter bei der Fraternité du Centre social protestant Vaud (CSP) und hat Vanessa begleitet. Bei der Vernehmung erfahren die Polizisten auch, dass sie ohne Arbeitserlaubnis arbeitet. «Sie wurde also wegen zweier Verstösse verfolgt: illegalem Aufenthalt und Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung», erklärt er.
Ein Mittel zur Kontrolle
Seiner Meinung nach wird das Fehlen eines legalen Status von den Tätern oft als Mittel zur Kontrolle genutzt. «In Wirklichkeit hätte diese Frau wahrscheinlich Papiere bekommen können. Aber ihr Partner hat die Formalitäten ständig hinausgezögert.» Eine häufige Strategie, so der Sozialarbeiter:
Das Bundesgesetz über Ausländer und Integration verpflichtet die Polizei- und Justizbehörden nämlich, jede Form des illegalen Aufenthalts den Migrationsbehörden zu melden. Für Opfer ohne Papiere bedeutet dies konkret, dass sie sich selbst einem Verfahren aussetzen, wenn sie sich an die Polizei wenden.
Für Sans-Papiers-Frauen, die Opfer von sexistischen und sexuellen Gewalttaten (VSS) sind, wird der Zugang zur Justiz dadurch stark erschwert. Das beobachtet auch Alessandro De Filippo. Er leitet bei der Hilfsorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchen Schweiz (Heks) ein Projekt mit mobilen Beratungsstellen. «Es ist, als würde man sich selbst anzeigen.» Die Folge: «Viele zögern, zur Polizei zu gehen – selbst wenn die Gewalt schwer ist.»
Die Genfer Anwältin Iris Pfyffer bestätigt dies:
Für sie, die regelmässig Frauen ohne Aufenthaltsstatus und Opfer von sexistischen und sexuellen Gewalttaten (VSS) vertritt, ist der Ablauf oft derselbe. «Wenn diese Frauen sich an die Polizei wenden, kommen sie fast immer mit einer Vorladung als Beschuldigte wegen illegalen Aufenthalts zurück», erklärt sie. Manchmal werden sie später erneut vorgeladen. «Aber im Grunde ändert das nichts: Das Verfahren wird automatisch eingeleitet.»
Sie erzählt von einer Klientin, die körperliche und sexuelle Gewalt angezeigt hatte. «Sie wurde in eine Zelle gesperrt, musste ihre Schuhe ausziehen und sogar in ein Alkoholmessgerät blasen. Wie eine Beschuldigte einer schweren Straftat, wie eine Kriminelle.»
Dabei lässt das Recht theoretisch einen gewissen Spielraum. Artikel 52 des Strafgesetzbuches erlaubt es den Behörden, bei bestimmten geringfügigen Delikten auf eine Strafverfolgung zu verzichten. «In der Praxis entscheidet man sich jedoch oft trotzdem dafür, das Verfahren weiterzuführen», stellt die Anwältin fest. Das Ergebnis: «Die Person findet den Mut, Gewalt anzuzeigen, und wird am Ende wie eine Straftäterin behandelt.» Viele ziehen es deshalb vor, zu schweigen.
Die SIT schlägt Alarm
Bereits im vergangenen Oktober schlug die interprofessionelle Gewerkschaft der Arbeiterinnen und Arbeiter (SIT) Alarm und prangerte diese Situation öffentlich an. «Viele Frauen, die zu uns kommen, wagen es nie, Anzeige zu erstatten», erklärt die Gewerkschaftssekretärin Ximena Osorio Garate. «Ihre grösste Angst ist die Ausschaffung.» Einige haben dennoch versucht, Hilfe zu suchen.
In einem anderen Fall wurde eine Frau von einem Velofahrer angefahren und rief selbst die Polizei. Auf dem Polizeiposten sei sie in Handschellen gelegt und wegen illegalen Aufenthalts verurteilt worden.
Selbst wenn die Justiz die Gewalt anerkennt, bleibt eine Ausschaffung möglich. «Eine Frau, die wir begleitet haben, erreichte die Verurteilung ihres Ex-Partners wegen schwerer Gewalt», erzählt die Gewerkschaftssekretärin. Sie fügt an, dass jedoch «die temporäre Bewilligung, die während des Strafverfahrens erteilt wurde, endet, sobald der Prozess abgeschlossen ist. Sie kann weiterhin weggewiesen werden.»
Eine Motion gegen Straflosigkeit
Angesichts dieser Lage hat die SP-Nationalrätin Jessica Jaccoud im Parlament eine Motion eingereicht. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, und auch über Parteigrenzen hinweg findet es Rückhalt. Debattiert wird der Vorstoss an diesem Mittwoch, 11. März, in Bern. Die Anwältin fordert, dass Strafbehörden Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt verfolgen können, ohne automatisch illegalen Aufenthalt zu melden.
Heute bewirkt das System laut Jaccoud das Gegenteil dessen, was eigentlich beabsichtigt ist: Es hält Opfer davon ab, sich zu melden und schützt somit Täter indirekt. Einige Frauen blieben dadurch ohne Schutz, während Straflosigkeit begünstigt werde, sagt die Parlamentarierin. «Das kommt fast einer Carte blanche für Gewalttäter gleich. Sie wissen, dass ihre Opfer sie kaum anzeigen oder Strafanzeige erstatten.»
Schätzungen zufolge (offizielle Zahlen gibt es nicht) leben in der Schweiz zwischen 90’000 und 250’000 Menschen ohne Papiere. Innerhalb dieser Gruppe sind Frauen besonders häufig von Gewalt betroffen.
«In manchen Fällen blockieren gewalttätige Partner gezielt die Aufenthaltsbewilligung ihrer Partnerinnen, um sie weiter unter Kontrolle zu halten. Es handelt sich also nicht einfach um Frauen, die ohne Aufenthaltsrecht in die Schweiz gekommen sind», sagt Jessica Jaccoud.
Sie fasst zusammen: «Der Kampf gegen Gewalt an Frauen muss alle Facetten berücksichtigen. Kein Bereich darf aussen vor bleiben», sagt sie. «Die Situation von Frauen ohne Papiere wird derzeit völlig übersehen. Es muss gehandelt werden.» (fwa)
