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Parlamentskommissionen wollen Gewalt gegen Frauen stärker bekämpfen

Parlamentskommissionen wollen Gewalt gegen Frauen stärker bekämpfen

23.05.2023, 13:36
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Bei häuslicher Gewalt soll künftig der Täter oder die Täterin aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden und nicht das Opfer (Symbolbild).bild: Archiv

Bei häuslicher Gewalt soll künftig der Täter oder die Täterin aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden und nicht das Opfer. Zudem sollen Personen, die Frauen angegriffen haben, systematisch aktiv elektronisch überwacht werden. Das fordern Parlamentskommissionen.

Nach der Nationalratskommission hat auch die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) drei entsprechenden parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Nationalratskommission kann nun Gesetzesänderungen ausarbeiten.

Die Initiativen der Nationalrätinnen Jacqueline de Quattro (FDP/VD) und Léonore Porchet (Grüne/VD) verlangen, im Gesetz den Grundsatz «Wer schlägt, geht!» zu verankern. Kantone sollen verpflichtet werden, im Krisenfall die sofortige Ausweisung der verletzenden Person aus der gemeinsamen Wohnung zu verfügen. Die RK-S begrüsst das mit 5 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Heute müssen häufig die Verletzten selbst ihre Wohnung verlassen, um sich und ihre Kinder zu schützen, wie es in den Initiativtexten heisst. In einigen Kantonen werde das Prinzip «Wer schlägt, geht!» jedoch bereits erfolgreich angewendet.

Elektronische Überwachung

Mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmte die Kommission zudem einer Initiative von Nationalrätin Céline Amaudruz (SVP/GE) zu, wonach bei Gewalt gegen Frauen das Prinzip einer systematischen aktiven elektronischen Überwachung in die Bundesgesetzgebung aufgenommen werden soll. In den Augen der Mehrheit handelt es sich dabei um eine wirksame Opferschutzmassnahme, wie es in der Mitteilung hiess. Das zeige das Beispiel Spanien.

Amaudruz begründete ihre Initiative mit Erkenntnissen eines Berichts des Bundesrats vom Dezember 2021. Demnach hat die heute geltende passive Überwachung einen Nachteil: Die Ordnungskräfte träfen oft erst ein, wenn die Straftat bereits begangen worden sei. Trotzdem sah die Landesregierung bisher keinen Grund, auf Bundesebene entsprechende Gesetze zu erlassen.

«Es ist unerträglich, dabei zusehen zu müssen, wie die Liste der Opfer immer länger wird, während wir die Resultate weiterer Studien abwarten», schrieb Amaudruz. Es sei nun nicht mehr an der Zeit, sich vorsichtig an das Thema heranzutasten, sondern Zeit, zur Tat zu schreiten. (oee/sda)

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