Airbnb-Wohnung bei Kloten ZH nach Beschwerden verboten – so sind die Regeln in der Schweiz
In einem kleinen Dorf nahe bei Kloten beklagten sich mehrere Anwohnende über Airbnb-Gäste, die ihre Ruhe stören würden. Das berichtet der Tages-Anzeiger. Es seien deutlich mehr Autos, Shuttlebusse und Reisecars beim betroffenen Mehrfamilienhaus vorgefahren, in dem eine Wohnung über Airbnb vermietet wurde. Teilweise seien Gäste mitten in der Nacht angereist – ohne Rücksicht auf die Ruhebedürfnisse der Nachbarinnen und Nachbarn.
Schon im vergangenen Jahr hatten Anwohnerinnen und Anwohner die Klotener Behörden über ihr Ärgernis informiert. Der Stadtrat reagierte und hat per Ende Januar die «Nutzungsänderung zu Airbnb» im Mehrfamilienhaus verboten, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.
Andreas Stoll, Leiter des Bereichs Lebensraum bei der Stadt Kloten, erklärte, dass Airbnb-Nutzungen in der Landwirtschaftszone «nicht zonenkonform» und deshalb baurechtlich unzulässig seien.
Trotz des Einschreitens des Stadtrats habe sich im betroffenen Haus allerdings kaum etwas verändert, berichten Anwohnende. Zwar sei das Inserat auf Airbnb verschwunden, weiterhin würden jedoch regelmässig neue Gäste einziehen. Dabei handle es sich laut Anwohnenden vor allem um Chauffeure und Angestellte des Airbnb-Betreibers. Die Wohnung werde offenbar weiterhin vermietet.
So gehen Schweizer Gemeinden mit Airbnb um
Der Vorwurf in einigen Teilen der Schweiz lautet: Buchungsplattformen wie Airbnb würden den Wohnraum verknappen und die Mieten weiter verteuern. Daher versuchen mehrere Schweizer Städte und Gemeinden, Airbnb-Angebote besser zu regulieren.
Genf hat als erste Schweizer Stadt im Jahr 2018 Massnahmen gegen die Plattform eingeführt. Andere Gemeinden und Kantone folgten dem Beispiel.
Die Massnahmen fallen dabei unterschiedlich aus. In bestimmten Regionen dürfen Wohnungen höchstens 90 Tage pro Jahr für eine kurze Dauer vermietet werden. Das ist etwa in Genf, Luzern oder Gemeinden rund um Interlaken der Fall, wie SRF schreibt.
Andere Gemeinden setzen auf Bewilligungspflichten, Mindestaufenthalte und Registrierungsvorgaben – oder sogar auf Verbote in Wohnzonen, etwa in Dättlikon im Kanton Zürich. Teilweise wird bei Airbnb die Kurtaxe erhoben, andernorts müssen Vermietende ihre Gäste über die geltenden Vorschriften informieren.
Noch keine nationale Lösung
Bislang ist noch keine nationale Lösung in Sicht. Entsprechende Vorstösse hatten bisher noch keinen Erfolg. SP-Nationalrat David Roth erklärte gegenüber SRF, dass der kommunale Weg bisher «erfolgversprechender» sei. Er habe allerdings das Gefühl, dass es «auch national langsam mehrheitsfähig» werden könnte.
SP lanciert Vorstoss in Kloten
Bisher gab es in Kloten keine Beschränkungen für Airbnb. Die SP sieht darin laut Tages-Anzeiger «einen Faktor für die steigenden Mieten und die Wohnungsknappheit». Daher lancierte Gemeinderat Max Töpfer einen Vorstoss an den Stadtrat. Dieser soll darlegen, wie viele Business-Apartments und kurzfristig vermietete Wohnungen es in Kloten gibt. Zudem wird von ihm erwartet, Stellung dazu zu nehmen, ob er eine zeitliche Begrenzung auf 90 Vermietungstage pro Jahr in Betracht ziehe. Rückhalt erhält der Vorstoss auch von der EVP, der GLP und den Grünen. (hkl)
