Keine andere Einrichtung für jugendliche Straftäter wurde so scharf kritisiert wie das Jugendschiff Salomon: Eine militärische Einrichtung ohne pädagogischen Wert. Eine Geldschleuder, vom Kanton Bern mehr geduldet als unterstützt. Ein netter Zeitvertrieb für Jugendliche mit krimineller Ader.
Doch die Betreiber der Stiftung Jugendschiffe überlebten die stürmischen Zeiten, hielten an ihrem Konzept fest, strichen stets die doch eigentlich offensichtlichen Vorteile der Therapiemassnahmen hervor. Selbst als das Jugendamt des Kantons Bern im Oktober 2014 pädagogische Vorbehalte gegen die Einrichtung äusserte und ankündigte, die Bewilligung nicht mehr zu verlängern, wollten die Betreiber die Segel nicht streichen.
Jetzt aber ist die Schonfrist abgelaufen – und die «Salomon» muss sich eines juristischen Tricks bedienen, um doch noch auf hoher See segeln zu können. Wie die Stiftung in einer Medienmitteilung schreibt, werde die pädagogische Schiffsarbeit in die volle Verantwortung der Trägerschaft des deutschen Jugendhilfeträgers Haus Wildfang GmbH übergeben.
Dazu überlässt die Stiftung Jugendschiffe Schweiz den Dreimaster dem deutschen Jugendhilfeträger zur Nutzung für dessen auslands-pädagogische Arbeit.
Die «Haus Wildfang GmbH» sei ein anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und verfüge über eine hohe Expertise im Bereich der «speziell veranlassten intensivpädagogischen Hilfen im Ausland», heisst es weiter.
Derweil hofft die Stiftung Jugendschiffe, dass die Salomon bald wieder offiziell unter Schweizer Flagge segeln darf. Gemäss «Tages-Anzeiger» hat die Stiftung im Mai ihren Sitz aus dem Kanton Bern ins zürcherische Rafz verlegt – mit dem Ziel, künftig mit einer Zürcher Heimbewilligung Jugendliche zu betreuen. Ob der Kanton diese erteilt, ist offen. Das Gesuch werde geprüft, schreibt der Tages-Anzeiger. Die Bedenken über den pädagogischen Wert der Schiffsarbeit für Jugendliche bestehen auf jeden Fall nicht mehr – der Kanton Bern begründet die Nichtverlängerung der Bewilligung lediglich damit, dass das Amt keine Verantwortung für ein Schiff übernehmen könne, dass irgendwo auf dem Atlantik segle. (dwi)