Ein Vorrang für inländische Arbeitnehmer in Branchen mit erhöhter Arbeitslosigkeit? Die Vorschläge, die der österreichische Bundeskanzler Christian Kern bei einer SPÖ-Parteiveranstaltung vorbrachte, kommen Herrn und Frau Schweizer bekannt vor. Sie decken sich im Wesentlichen mit dem harten Inländervorrang, den die Schweiz bei der EU durchsetzen wollte – und scheiterte.
Ähnlich dürfte es Österreich ergehen. «Falls Kanzler Kern wirklich Ernst machen und seine Ideen in ein Gesetz giessen würde, droht ein Vertragsverletzungsverfahren», sagt Guntram Wolff, Direktor der Brüsseler Denkfabrik «Bruegel Institute». Die EU-Verträge lassen für eine Ungleichbehandlung von EU-Bürgern auf dem Arbeitsmarkt schlicht keinen Spielraum. Und wie ernst es der EU damit ist, hat Österreich bereits im letzten Jahr zu spüren bekommen. Weil das Bundesland Tirol heimische Skilehrer vor der ausländischen Konkurrenz schützen wollte, setzte Brüssel zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an. In der Folge änderte Tirol das Gesetz.
Von offizieller Seite wollte die EU-Kommission die Ideen Kerns gestern nicht kommentieren. Das gemeinsame Statement der EU-Staats- und Regierungschefs am Gipfeltreffen im Dezember, wo nochmals glasklar die Unteilbarkeit der vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts bekräftigt wird, gilt aber unverändert. Wie kompromisslos die EU im Hinblick auf die Brexit-Verhandlungen auftritt, wo die Personenfreizügigkeit einer der Hauptstreitpunkte sein wird, hat schliesslich die Schweiz erfahren.
Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber, dass der freie Personenverkehr nicht ganz so sakrosankt ist. Zum Beispiel ist die Revision der Entsenderichtlinie im Gang. Vor allem Berlin drängt darauf, dass Arbeitnehmer aus Staaten mit einem tieferen Lohnniveau bei einer vorübergehenden Tätigkeit in Deutschland denselben Lohn erhalten müssen wie einheimische Arbeiter. Damit soll gegen Lohndumping und andere negative Effekte wie Scheinselbstständigkeit vorgegangen werden.
Aber auch im Bereich der Sozialsysteme wird Missbrauch bekämpft. So stellte die EU-Kommission kürzlich Vorschläge vor, wie der sogenannten «Einwanderung in die Sozialhilfe» vorgebeugt werden soll. Sie erhöhte beispielsweise die Zeit, die EU-Ausländer gearbeitet haben müssen, bis sie in einem EU-Gastland Sozialleistungen beziehen können. Es ist zudem wahrscheinlich, dass der Transfer des Kindergelds wieder auf den Tisch kommt. Heute zahlt beispielsweise Deutschland einem ungarischen Arbeiter Kindergeld nach deutschen Ansätzen, auch wenn sich seine Familie in Ungarn befindet und dort die Lebenskosten viel tiefer sind. «Bei solchen Massnahmen handelt es sich jedoch um Anpassungen der Rahmenbedingungen der Freizügigkeit», sagt Yves Pascouau vom «European Policy Center» in Brüssel.
Das Kernprinzip des freien Personenverkehrs und der Nichtdiskriminierung werde nicht angefasst, so Pascouau. Hierzu wäre denn auch eine Vertragsänderung nötig und somit Einstimmigkeit unter den 28 EU-Staaten. Gerade die osteuropäischen Staaten, deren Bürger mit dem Beitritt zur EU an Bewegungsfreiheit gewonnen haben, wehren sich jedoch kategorisch gegen eine Einschränkung. «Der Kernpunkt der Personenfreizügigkeit, dass EU-Bürger überall arbeiten können, wo sie wollen, wird als grosse Errungenschaft betrachtet», sagt Wolff.
Dabei zeigt eine Studie des Internationalen Währungsfonds vom Juli 2016, dass die osteuropäischen Volkswirtschaften durchaus nicht nur profitieren. Seit den späten 1990er-Jahren findet ein regelrechter Exodus Richtung Westeuropa statt. Der Verlust an Arbeitskräften und Wissen hat das Wachstum im Osten gemäss der Studie signifikant gebremst und wird sich in Zukunft noch verschärfen. Demgegenüber haben die Zielländer in Westeuropa von der Zuwanderung profitiert. Das betrifft Grossbritannien ebenso wie Österreich. Wolff: «Die These des polnischen Klempners, der den Einheimischen den Arbeitsplatz streitig macht, taucht seit Jahren immer wieder auf – doch hält sie keiner wissenschaftlichen Überprüfung stand.»