Der Nationalrat erhöht bezüglich der Ratifikation des Atomwaffenverbotsvertrags den Druck auf den Bundesrat. Er hat stillschweigend ein Postulat überwiesen, das verlangt, die Voraussetzungen für eine Unterzeichnung zu prüfen. Der Bundesrat zeigte sich mit dem Antrag einverstanden.
Der Atomwaffenverbotsvertrag ist am 22. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Der Vertrag verbietet Entwicklung, Produktion, Test, Erwerb, Lagerung, Transport, Stationierung und den Einsatz von Kernwaffen. Ausserdem ist die Drohung mit diesen Waffen verboten.
Die Beurteilung des Bundesrats stellte Cassis frühsten auf Ende des Jahres in Aussicht.
Obwohl das Parlament sich deutlich für den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag aussprach, will der Bundesrat mit der Ratifizierung abwarten. Darum beantragt der Nationalrat, dass der Bundesrat wenigstens prüfe, welche Schritte notwendig wären, um eine Ratifizierung zu ermöglichen.
Das Parlament forderte den Bundesrat bereits im Dezember 2018 mit einer Motion auf, den Vertrag so rasch wie möglich zu unterzeichnen und dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen. Dies ist jedoch bislang nicht geschehen.
Denn der Bundesrat vertrat bisher die Haltung, dass zuerst abzuwarten sei, welchen Einfluss der Atomwaffenverbotsvertrag auf den Atomwaffensperrvertrag (NPT) habe. Der Atomwaffensperrvertrag hat 193 Mitglieder. Dieser Vertrag dürfe nicht in Gefahr gebracht werden.
Der Atomwaffensperrvertrag aus dem Jahr 1970 beinhaltet das Verbot der Verbreitung und die Verpflichtung zur Abrüstung von Kernwaffen sowie das Recht auf die «friedliche Nutzung» der Kernenergie. Nur Indien, Israel, Pakistan und Südsudan sind nicht Mitglied des Atomwaffensperrvertrags. (yam/sda)