Die Bundesanwaltschaft (BA) untersucht, ob die Hamas mit Geldern aus der Schweiz finanziert worden ist. Sie hat dazu ein Strafverfahren eingeleitet. Das hat Bundesanwalt Stefan Blättler am Samstag in der «Samstagsrundschau» von Schweizer Radio SRF bekanntgegeben.
Aktiv geworden sei die BA schon ein paar Wochen vor dem Terrorangriff der Hamas auf Israel vor rund einer Woche. Das sagte Blättler im Interview. Nähere Angaben zum Verfahren könne er nicht machen, um dieses nicht zu gefährden.
Die Ermittlungen liefen zusammen mit der Bundeskriminalpolizei. Das Verfahren werde wegen des Verdachts auf Finanzierung einer terroristischen Organisation durchgeführt.
Im Fall des beim Hamas-Grossangriff auf Israel getöteten Schweizerisch-Israelischen Doppelbürgers und im Fall des in Belgien getöteten, in der Schweiz wohnhaft gewesenen Schweden prüfe die Staatsanwaltschaft, ob sie ein Verfahren eröffne.
Beim Verfahren wegen des Verdachts auf Finanzierung einer terroristischen Organisation müsse die Frage geklärt werden, ob Hamas eine terroristische Organisation sei gemäss Schweizer Strafgesetzbuch. Derzeit sind das nur Al-Kaida und der IS. Für das eingeleitete Verfahren wäre es einfacher, wenn Hamas als solche Organisation gelten würde, sagte Blättler.
Es brauche sicher Jahre, bis eine Organisation wie die Hamas in der Schweiz rechtskräftig als Terrororganisation gelten würde, führte Blättler weiter aus. Denn die einzelnen Tatbestandselemente müssten belegt werden. Gegen die Feststellungen würden sicher Rechtsmittel eingelegt und landeten vor Bundesgericht.
Angesprochen auf eine vor 20 Jahren eingeleitete, laut SRF ohne Anklage eingestellte Schweizer Untersuchung in Sachen Terrorfinanzierung, sagte Blättler, es sei halt schwierig, jeweils die einzelnen Tatbestandselemente nachzuweisen. «Ich bin aber der Überzeugung, das würde uns gelingen.»
Am 11. Oktober hatte der Bundesrat bekanntgegeben, er wolle die Hamas als terroristische Organisation einstufen und verbieten lassen. Eine dem Bundesrat direkt unterstellte Taskforce solle die rechtlichen Optionen für ein Verbot der Palästinenserorganisation prüfen.
Rund 70 Verfahren, die im weitesten Sinn mit Terrorismus zu tun hätten, seien derzeit bei der Bundesanwaltschaft hängig, sagte Blätter weiter. Er sagte auch, auf Bundesebene gebe es zu wenig Kriminalpolizisten. Dies nicht nur im Bereich der Terrorbekämpfung, sondern auch im Bereich krimineller Organisationen. (sda)
Rückwirkend da ein Strafverfahren einzuleiten, finde ich problematisch, da das Parmlament, die Hamas ja anders eingestuft hat. Ab jetzt muss man jedoch wachsam sein, fliessen keine Gelder um die Hamas zu unterstützen.