Schweiz
International

Drei Nachtlandungen für Katar: Luftwaffe gerät in die Kritik

Hätten die Flugzeuge aus Katar nicht noch eine Stunde warten können? (Archivbild).
Hätten die Flugzeuge aus Katar nicht noch eine Stunde warten können? (Archivbild).
Bild: Kamran Jebreili/AP/KEYSTONE

Drei Nacht-Landungen für einen Beinbruch, aber keine Erklärung: Die schweigende Luftwaffe gerät in die Kritik

29.12.2015, 13:1829.12.2015, 16:11
Mehr «Schweiz»

Weil sich der Alt-Emir von Katar in den Skiferien in Marokko das Bein gebrochen hat, landeten drei Airbus-Maschinen der Königsfamilie in der Nacht in Zürich: Die erste kam um 0.30 Uhr aus Marrakesch an und hatte den Verunfallten an Bord, um 5 Uhr und 5.15 Uhr folgten zwei weitere aus Doha. Die Bewilligung für die Aufhebung der Nachtflugsperre erteilte die Schweizer Luftwaffe, die über die Festtage dafür zuständig war.

Es kommen Fragen auf: Warum durften gleich drei Flugzeuge ausserhalb der erlaubten Zeiten in Zürich landen, wo nur eines den Verletzten transportierte? Müssten für eine Sonderbewilligung nicht alle Maschinen mit dem medizinischen Notfall zu tun haben? Hätten die beiden Maschinen aus Katar nicht eine Stunde warten können, bis die Nachtflugsperre nicht mehr galt?

Wer die Luftwaffe mit diesen Fragen konfrontiert, beisst auf Granit. Die Luftwaffe gebe grundsätzlich keine Auskunft zu «Diplomatic Clearances», sagt ein Sprecher auf Anfrage von watson.

Das einzige, das bekannt ist, zeigten watson-Recherchen schon gestern: Am 25. Dezember um 21.50 hat die Botschaft von Katar die Luftwaffe um eine Bewilligung ersucht – rund zehn Minuten, nachdem die erste Maschine in Marrakesch gestartet war. Die Bewilligung wurde um 23.00 Uhr erteilt.

«Die Luftwaffe hat keine gescheite Begründung»

Für die Bewilligung und die Weigerung, dafür eine Erklärung zu liefern, gerät die Luftwaffe nun unter Beschuss. Thomas Hardegger, SP-Nationalrat und Präsident des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich spricht im Tages-Anzeiger von einem «Skandal». Die Luftwaffe nenne keinen Grund, «offenbar weil sie keine gescheite Begründung hat», sagt Hardegger. Der Schutzverband will sich der Sache annehmen.

Hardegger vermutet, die Bewilligung sei «im vorauseilenden Gehorsam» erteilt worden. Die drei grossen Airbus-Maschinen hätten Tausende geweckt. Die Luftwaffe habe offenbar nicht die richtigen Leute, um solche Entscheide zu treffen. Möglicherweise hätte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), das während der Bürozeiten für solche Bewilligungen zuständig ist, im Sinne der Bevölkerung entschieden, spekuliert der Politiker. (rey)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
23 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Black Cat in a Sink
29.12.2015 14:34registriert April 2015
Am 26. also, früh morgens... Hmmm, hab nix gehört, tief geschlafen und das obwohl die Jets sehr nah an meinem Haus vorbeifliegen.,,
Verlegen wir doch den Flughafen, am Besten nach Hintertimbuktu, dann herrschen wieder Ruhe, Friede, Freude und den Eierkuchen gibts gratis dazu! Stellt euch die vielen tausende (wachen) Flughafengegner vor, wenn sie es nicht mehr in den Ferienflieger schaffen!
00
Melden
Zum Kommentar
avatar
⚡ ⚡ ⚡☢❗andre ☢ ⚡⚡
29.12.2015 13:52registriert Januar 2014
Ich wusste gar nicht das unsere Luftwaffe ausserhalb der Bürozeiten erreichbar ist.
00
Melden
Zum Kommentar
avatar
Pana
29.12.2015 14:42registriert Juni 2015
First world problems..
00
Melden
Zum Kommentar
23
    Bundesgericht weist Staatssekretariat für Migration in die Schranken
    Bei der Frage, ob ein Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung erhält oder nicht, hat der Bund das letzte Wort. Doch jetzt urteilt das Bundesgericht: Dieses Vetorecht verstösst teilweise gegen die Verfassung.

    Entscheidet ein Kanton, einer Ausländerin die Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, muss das nicht heissen, dass sie tatsächlich bleiben darf. Der Bund, namentlich das Staatssekretariat für Migration (SEM), hat in solchen Fragen nämlich ein Vetorecht. So sieht es das Gesetz vor.

    Zur Story