Es gab eine Zeit, da gehörte es für Menschen mit viel Geld einfach dazu, in der Schweiz ein Bankkonto zu haben. Und auch nach dem Ende des Bankgeheimnisses stehen die Schweizer Geldhäuser bei Kunden aus aller Welt noch immer hoch im Kurs: Die Schweiz ist Weltmarktführerin in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung.
In Europa greifen vor allem viele Reiche und Superreiche aus Deutschland auf Schweizer Dienste zurück. Gründe sind die politische Stabilität, der sichere Franken und das Fachwissen der Schweizer Banker.
Damit könnte aber bald Schluss sein. Neue EU-Regeln könnten zur Folge haben, dass die Betreuung von Kunden aus der EU für Schweizer Bankinstitute nicht mehr wie gewohnt möglich sein wird. Konkret sieht ein Vorschlag zur Revision der EU-Kapitalvorschriften (Capital Requirements Directive) vor, dass eine Schweizer Bank neu eine physische Zweigstelle in der EU eröffnen muss, um die dortige Kundschaft betreuen zu dürfen.
Für Grossbanken wie Credit Suisse und UBS ist das an sich weniger ein Problem, da diese bereits über EU-Tochtergesellschaften verfügen. Betroffen wären von der neuen Niederlassungspflicht etwa kleinere Privatbanken. Deren Zweigstellen müssten auch wesentlich mit Kapital und Personal ausgerüstet werden. Das können und wollen sich viele nicht leisten.
Auf der anderen Seite wollen das auch viele Kunden nicht: Sie wollen explizit von in der Schweiz ansässigen Bankern aus der Schweiz heraus betreut werden. Es geht neben der Anlage in Franken auch darum, dass die Schweiz als nicht-EU-Mitglied einen anderen Rechtsraum bildet.
Werden die neuen EU-Regeln wie geplant umgesetzt, wäre das für den Schweizer Bankenplatz fatal. Faktisch würde der EU-Marktzugang im Bereich der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung in Frage gestellt.
Es geht um viel Geld, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Schweiz: 20’000 Jobs hängen an der Vermögensverwaltung von rund 1000 Milliarden aus dem EU-Ausland. Rund 1.5 Milliarden Franken an Steuereinnahmen werden mit dem sogenannten «Offshore-Banking» generiert, so die Zahlen der Vereinigung Schweizerischer Assetmanagement- und Vermögensverwaltungsbanken (VAV).
Die EU treibt die neuen Regeln auch deshalb voran, um einen Teil des in internationale Finanzzentren abgewanderten Geschäfts wieder zurückzuholen. Dabei geht es ihr nicht mal um die Schweiz. Sondern um sämtliche Drittstaaten und in besonderem Mass um das Vereinigte Königreich, das nach dem Brexit zu einem strukturellen Konkurrenten im Bereich der Finanzdienstleistungen geworden ist. Die Schweiz, die kein umfassendes Finanzdienstleistungsabkommen mit der EU abgeschlossen hat, wird gewissermassen zum Kollateralschaden.
Aber noch ist nichts entschieden. Kommende Woche diskutieren die Wirtschaftsminister der EU-Staaten ein erstes Mal über den Vorschlag der EU-Kommission. Während sich das EU-Parlament gewöhnlich noch strenger als die EU-Kommission positioniert, gibt es unter den Mitgliedsstaaten durchaus Widerstände gegen die geplante Harmonisierung, namentlich von Deutschland. Ob die neuen Vorschriften daher so durchkommen, wie von der EU-Kommission im Oktober vor einem Jahr vorgeschlagen, muss sich zeigen. Liegt eine Einigung, wie geplant, bis Mitte 2023 vor, könnten die neuen Regeln bis 2026 in Kraft treten.
Bei der Schweizer Bankiervereinigung gibt man sich zurückhaltend und verweist auf den laufenden Meinungsbildungsprozess in der EU. Abgesehen davon sei man «weiterhin überzeugt, dass die Gewährung des grenzüberschreitenden Marktzugangs in die EU zu offenen und integrierten Märkten beiträgt und daher im Interesse von EU-Investoren und damit letztlich im Interesse der EU liegt», sagt ein Sprecher. (cpf/aargauerzeitung.ch)
was ja auch richtig ist
Dass die Schweiz billigend als "Kollateralschaden" von CRD VI, die vor allem britische Banken im Visier hat, in Kauf genommen wird, zeigt dann die harte Realität auf.
Aber zum Glück hat die Schweiz ja noch viele andere Nicht-EU-Nachbarn, mit denen sie Handel treiben kann, wie zB. Liechtenstein, Liechtenstein oder Liechtenstein.