Die Sterbehilfeorganisation Exit leistet weiterhin Freitodhilfe für im Ausland wohnende Mitglieder. Denn der Vorstand hatte den Antrag, die Sterbehilfe auf in der Schweiz wohnhafte Menschen zu beschränken, vor der schriftlich durchgeführten Generalversammlung fallen lassen.
In der Statutenrevision hatte der Vorstand zunächst vorgeschlagen, dass nur noch Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz Mitglieder werden und damit die Dienste von Exit in Anspruch nehmen können.
Grund für den Antrag war der grosse Aufwand für Freitodbegleitungen von Menschen aus dem Ausland. Darunter fallen gemäss Exit etwa die oft komplizierte Anreise, Abklärungen vor Ort oder Arztzeugnisse aus dem Ausland.
Schon in der Vernehmlassung äusserten sich zwei Drittel der Antwortenden ablehnend zu dieser Änderung. Aufgrund des negativen Echos liess der Vorstand seinen Vorschlag fallen und behielt die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft unverändert bei.
Gemäss den Statuten können Menschen ab 18 Jahren mit Schweizer Bürgerrecht sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz Exit beitreten.
2020 begleitete die Organisation zehn Mitglieder aus dem Ausland in den Freitod. Nach eigenen Angaben sind das ein Prozent der insgesamt 913 Freitodbegleitungen im vergangenen Jahr. (yam/sda)
Jedem Haustier gewährt man das schmerzlose "Einschläfern", nur dem Menschen verweigert man häufig einen würdevollen Abschied, wenn er es wünscht und sein Ende sowieso in nächster Zeit erfolgt...
Aber zum Glück gibt es verständnisvolle Angehörige und Ärzte.
Gut, wird diese wichtige Arbeit fortgeführt.