Jenische zur Debatte im Nationalrat: «Das hat mich erschüttert»
Am ersten Tag der diesjährigen Sondersession in Bern gab der Nationalrat eine Erklärung zu den historischen Verbrechen gegen Jenischen und Sinti in der Schweiz ab. Mit 100 zu 67 Stimmen folgte der Nationalrat dem Antrag der Rechtskommission und anerkannte damit, wie schon der Bundesrat im letzten Jahr, dass die Geschehnisse als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuordnen sind. Die heute 73-Jährige Uschi Waser erlebte das, worüber im Parlament diskutiert wurde, als Kind hautnah mit.
Frau Waser, erzählen Sie uns kurz etwas darüber, wie Sie aufwuchsen.
Uschi Waser: Ich war selbst im Programm «Kinder der Landstrasse» und durchlief dort 27 verschiedene Stationen. Von Heim zu Heim, dann wieder in eine Pflegefamilie und zurück ins Heim. Bis zu meinem 18. Geburtstag verbrachte ich rund siebeneinhalb Jahre in einem Kinderheim, umgeben von dicken Mauern und Stacheldraht.
Wie ging es Ihnen kurz nach der Debatte im Nationalrat?
Durchwachsen, ich musste das alles emotional erstmals verarbeiten. Einerseits kam die Erklärung im Nationalrat durch, andererseits, und das ist schwer in Worte zu fassen, war ich traurig über die 20 Parlamentarier und Parlamentarierinnen, welche sich bei der Abstimmung enthalten haben.
Sie haben die Abstimmung über die Erklärung vor Ort miterlebt, was machte das mit Ihnen als Betroffene?
Ich hielt es für wichtig, dass Jenische bei der Abstimmung im Bundeshaus dabei waren. Natürlich ist es gut, dass dieses Thema aufgegriffen wurde, gleichzeitig habe ich Mühe damit, dankbar dafür zu sein. Eigentlich muss ich nicht dankbar sein, sondern es ist mein Recht, dass man diese Verbrechen anerkennt.
Waren Sie nervös, als es auf die Abstimmung zuging?
Natürlich, ich habe bis zuletzt nicht daran geglaubt. Als ich das Resultat sah, fielen mir zuerst die Enthaltungen auf. Das hat mich erschüttert.
Hat Sie das stärker getroffen als die 67 Stimmen, welche die Erklärung ablehnten?
Ja.
Warum?
Wenn wir weiterkommen wollen, dann müssen wir uns für eine Haltung entscheiden.
Die Mehrheit hat sich am letzten Montag für die Erklärung ausgesprochen. Welches Signal sendet dies an Jenische und Sinti in der Schweiz?
Mit einer solchen Entscheidung werden immer auch Hoffnungen geschürt. Was vielen Jenischen jedoch schwerfällt zu verstehen, ist, dass die politischen Mühlen langsam mahlen. Es wird morgen nichts geschehen wegen dieses Entscheids, übermorgen auch nicht. Wenn einem dann ein akutes Thema wie beispielsweise die Durchgangsplätze unter den Nägeln brennt, dann ist das natürlich unheimlich schwer zu akzeptieren.
Würden Sie dennoch sagen, in puncto Aufarbeitung bewegt sich etwas in der Schweiz?
Es muss sich etwas bewegen. Eine saubere Aufarbeitung ist bis heute nicht erfolgt. Das habe ich der unabhängigen Expertenkommission auch gesagt. Es war nicht nur Pro Juventute, da waren auch andere Organisationen daran beteiligt, das wissen wir heute. Die Rolle der Behörden und der Justiz, die das alles gedeckt haben, diese Rolle wurde noch viel zu wenig beleuchtet.
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Betroffenen und dem Bund?
Ganz ehrlich, obschon mir viele andere Betroffene vorwerfen, ich sei zu obrigkeitshörig, bin ich überzeugt, dass die Leute, die uns in dieser Dialoggruppe begleiten, dies in bestem Willen tun. Aber es bleibt auch ein politisches Anliegen, was am Ende dabei herauskommt, das kann ich nicht beurteilen. Wenn ich jedoch kein Vertrauen in diese Zusammenarbeit hätte, dann würde ich mich auch nicht daran beteiligen.
Eine Massnahme, welche der Bund bereits ergriff, ist die finanzielle Unterstützung der Stiftung Zukunft Fahrende Schweiz. Hat sich die Situation bezüglich der Durchgangsplätze nun etwas verbessert?
In dem Sinne gab es eine Verbesserung, dass die Stiftung nun über Geld verfügt. Aber was nützt Geld, wenn letztendlich der Wille fehlt, solche Plätze zu schaffen? Die Probleme beginnen immer dann, wenn ein Platz konkret geschaffen werden soll. Solange die Jenischen und Sinti nichts fordern und still sind wie eine Kirchenmaus, sind sie akzeptiert. Sobald sie jedoch berechtigte Forderungen stellen, beginnt der Widerstand.
Von Ihrer eigenen Geschichte erfuhren Sie selbst erst, als Sie Zugang zu Ihren Akten im Bundesarchiv erhielten. Wie war das für Sie, dies zu lesen?
Für mein Leben war das verheerend. Ich dachte, ich werde dort nichts lesen, was ich nicht bereits wüsste. Ich war völlig blauäugig. Zu Beginn wollte ich nur für meinen Lebenslauf etwas über meine Stationen erfahren. Was ich dann jedoch zu lesen bekam, erschütterte mich. Im Nachhinein betrachtet war es für meine Seele nicht gut, dass ich die Akten las. Es existiert jedoch auch ein Recht auf Wahrheit. Wenn man dann mit dieser Wahrheit konfrontiert ist, dann hat man ebenfalls das Recht, gewisse Dinge anzuprangern. Schweigen ist für mich keine Option.
Wie haben diese Akten die Sicht auf Ihr eigenes Leben verändert?
Ich musste mein gesamtes Leben neu schreiben. Ich war immer stolz auf mich. Ich hatte zwar wenig Geld, dachte jedoch immer, ich sei frei und könne mich glücklich schätzen mit meinen zwei Kindern. Natürlich hatte ich als alleinerziehende Mutter auch meine Kämpfe, dennoch glaubte ich jeden Tag, die Welt umarmen zu können. Ich dachte mir stets: «Du hast riesiges Glück gehabt Uschi, du mit deiner Geschichte, du müsstest eigentlich Alkoholikerin sein oder drogenabhängig.». Ich war unheimlich stolz auf mich selbst. Dann las ich meine Akten und verlor diesen Stolz, meine Welt brach zusammen.
Was verursachte dieses Gefühl?
In den Akten steht in keiner einzigen Zeile etwas Positives über einen. Du liest, dass du als Lügnerin auf die Welt gekommen bist und als Lügnerin die Welt verlassen wirst. Du liest, dass du ein hoffnungsloser Fall bist. Trotz alldem stand ich immer mit beiden Beinen im Leben. Ich bezog nie einen Franken Sozialgeld, obschon mir das zugestanden wäre. Manchmal denke ich mir, dass ich das ausrechnen müsste, wie viel der Staat an mir eingespart hat.
Hat das auch Ihre Sicht auf die Schweiz verändert?
Damals hatte ich das Gefühl, meine Heimat verloren zu haben.
Die Akten sind im Bundesarchiv unter Verschluss. Wie soll mit diesen Dokumenten in Zukunft umgegangen werden?
Die Akten wurden ursprünglich zu unserem eigenen Schutz unter Verschluss genommen. Damit sollte verhindert werden, dass unsere Daten in fremde Hände gelangen, wenn sich beispielsweise die politischen Verhältnisse ändern würden. Inwiefern dieser Schutz heute noch dienlich ist, weiss ich nicht. Solange diese Akten jedoch sicher verwahrt sind, können wir das Geschehene beweisen. Wenn ich die erste Seite meiner Akten aufschlage, auf der ich als «erneuter Ableger an Vagantität» bezeichnet werde, dann wird allen schnell bewusst, worum es hier ging.
Trotzdem sind auch Akten verschwunden.
Ja, einige liess man verschwinden, es existieren gerade mal noch etwa fünf Akten des beteiligten katholischen Seraphischen Hilfswerks im Bundesarchiv. Genau das gehört meiner Meinung nach auch zu der Aufarbeitung. Damals hat man sich stark auf Pro Juventute eingeschossen, in der gleichen Zeit hatten alle anderen die Möglichkeit, sich ihrer belastenden Akten und Dokumente zu entledigen.
Welche Massnahmen müssten Ihrer Meinung nach nun ergriffen werden?
Wir haben verschiedene Forderungen. Was betreffend der Aufarbeitung wirklich wichtig wäre: Die Schweiz muss das Joinet-Prinzip anwenden.
Worum geht es dabei?
Es identifiziert vier Themenfelder einer zu erfolgenden Aufarbeitung, in diesen Feldern gibt es dann jeweils noch diverse Unterthemen. Grundsätzlich geht es jedoch um das Recht auf Wahrheit, das Recht auf Gerechtigkeit und das Recht auf Wiedergutmachung, wobei ich das Wort nicht besonders gerne höre. Und dann noch die Garantie der Nichtwiederholung. Das Bezeichnende an diesem Prinzip ist, und das finde ich unglaublich wichtig, man kann nicht sagen: Ja, aber das haben wir ja bereits getan, und dort haben wir auch ein bisschen was getan, das kommt nicht infrage. Es bedeutet entweder alles oder gar nichts. Das ist das, was wir auch fordern, eine Aufarbeitung in allen Bereichen.
Warum stören Sie sich am Begriff der Wiedergutmachung?
Ich würde mir wünschen, dass man von Rehabilitation spricht. Ich kann Ihnen ein Beispiel geben: Eigentlich hätten alle Betroffenen, deren Akten im Bundesarchiv sind, das Recht, diesen eine Gegendarstellung beizulegen. Diese Gegendarstellung, und das ist ein Teil dieser Rehabilitation, muss nicht ich verfassen, da müsste uns die nötige Unterstützung zugesprochen werden, um diese Gegendarstellung anfertigen zu können. Viele können das nicht und wissen Sie, was das Stossende an dem Ganzen ist? Jeden Tag sterben diese Leute, es werden immer weniger, die noch eine solche Gegendarstellung ihren Akten beilegen könnten. Dabei wäre es so ein wichtiger Beitrag.
Wo sehen Sie Handlungsbedarf hinsichtlich der Nichtwiederholung?
Die Lebensqualität Jenischer und Sinti muss sich verbessern und da kommen wir nicht darum herum, dass wir die Diskussion um die Plätze führen. All die Plätze, die in den letzten Jahren verschwanden, das gehört genauso dazu. Die Lebensweise nomadisch lebender Jenischer und Sinti muss auch zukünftig garantiert sein.
