Israelitischer Gemeindebund äussert sich nicht zu Todesstrafe
Keine Einmischung in Israels Politik: Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) hat sich an seiner Delegiertenversammlung vom Sonntag in Basel gegen eine Positionierung zur in Israel ausgeweiteten Todesstrafe entschieden.
Wie der SIG mitteilte, stimmten die Delegierten an der Versammlung für einen Ordnungsantrag, nicht auf die Resolution einzutreten. Die Resolution stammte von der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich (ICZ). Es habe eine engagierte und teilweise kontroverse Debatte gegeben. Sie habe unterschiedliche Auffassungen über die Rolle des SIG aufgezeigt. Die Delegierten hätten in der anschliessenden Abstimmung «eine Prioritätensetzung» vorgenommen und sich gegen eine Positionierung entschieden.
In der ICZ-Resolution hiess es, das am 31. März vom israelischen Parlament, der Knesset, beschlossene Gesetz untergrabe die Grundwerte Israels und den Schutz von Minderheiten. Die selektiv auf die Herkunft bezogene Todesstrafe sei besorgniserregend und stehe im Widerspruch zur jüdischen Tradition, die das menschliche Leben über alles stelle, schrieb die ICZ in ihrer Resolution weiter.
Der SIG betonte in seiner Mitteilung, der Versammlungsbeschluss beziehe sich nicht auf die Todesstrafe selbst. Es sei um die Frage gegangen, ob sich die Organisation zu diesem Thema und generell zu politischen Entwicklungen in Israel äussern solle.
Umstrittenes Gesetz
Das israelische Parlament genehmigte das Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe Ende März mit knapper Mehrheit. Das Gesetz sieht vor, dass bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt werden kann.
Vor israelischen Militärgerichten in den palästinensischen Gebieten ist die Todesstrafe in solchen Fällen sogar zwingend, sie muss bei Verurteilung binnen 90 Tagen durch Erhängen durch einen Gefängniswärter vollstreckt werden.
Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Der Vorstoss der Partei des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir wird auch von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu unterstützt. Eine Klage des israelischen Bürgerrechtsverbands ist beim höchsten Gericht des Landes hängig.
Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft und nur in Ausnahmefällen beibehalten, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die bis anhin letzte Hinrichtung war jene des NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahr 1962.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatte sich nach dem Knesset-Beschluss Ende März «zutiefst besorgt» gezeigt. «Wir haben dieses Thema bei den israelischen Behörden angesprochen und fordern sie auf, dieses Gesetz aufzuheben», hiess es in einem Beitrag auf der Plattform X.
Auch viele EU-Staaten kritisierten das ausgeweitete Gesetz und im Westjordanland und in Ost-Jerusalem kam es wegen des Beschlusses zu einem Generalstreik der Palästinenser. (sda)
