Schweiz
Justiz

Stealthing: Zürcher Gericht verurteilt Studenten zu 2500 Franken Busse

Kondom heimlich abgezogen: Zürcher Obergericht verurteilt Studenten wegen «Stealthing»

18.09.2023, 17:0018.09.2023, 17:35
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«Stealthing», das heimliche Abziehen des Kondoms, bleibt in der Schweiz trotz Gesetzeslücke nicht straffrei: Das Zürcher Obergericht hat einen 25-jährigen Studenten wegen sexueller Belästigung zu einer Busse von 2500 Franken verurteilt, auf Geheiss des Bundesgerichts.

ARCHIVBILD ZUR MK DES BAG ZUR ENTWICKLUNG DER HIV-ZAHLEN UND ANDERER SEXUELL UEBERTRAGBARER KRANKHEITEN, AM MONTAG, 7. OKTOBER 2019 - A condom and packaging, photographed on February 1, 2017. (KEYSTON ...
Wer in der Schweiz beim Sex das Kondom heimlich abzieht, dem droht eine Busse wegen sexueller Belästigung. Bild: KEYSTONE

Der Student hatte im Jahr 2017 beim Geschlechtsverkehr mit einer Studentin heimlich sein Kondom abgezogen. Das Bezirksgericht Bülach und das Zürcher Obergericht mussten den Studenten aber vom Vorwurf der Schändung freisprechen. Dies, weil «Stealthing» bis jetzt vom Gesetzgeber gar nicht als Delikt vorgesehen ist.

Schändungsvorwurf zurückgewiesen

Eine Verurteilung wegen Schändung kommt nicht in Betracht, weil dies den sexuellen Missbrauch von wehrlosen Personen bezeichnet, also Schlafenden, Bewusstlosen oder Menschen mit Behinderungen. Auch als Vergewaltigung kann das Abziehen des Kondoms nicht eingestuft werden, weil die Partnerin ihr Einverständnis ja grundsätzlich gab.

Im Mai 2022 sprach deshalb auch das Bundesgericht den Jura-Studenten vom Schändungsvorwurf frei. Es schickte den Fall aber ans Obergericht zur Neubeurteilung zurück. Dieses entschied nun, den Studenten wegen sexueller Belästigung zu einer Busse zu verurteilen. (dab/sda)

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39 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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MiaMiu
18.09.2023 17:07registriert November 2018
Gut, gab es eine Verurteilung. Nicht gut, dass der klar nicht passende Straftatbestand der sexuellen Belästigung herangezogen werden musste. Klare Gesetzgebung tut Not. Man stelle sich vor, das Opfer hätte wegen der Tat eine sexuell übertragbare Krankheit bekommen oder eine Abtreibung gebraucht.
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Popo Catepetl
18.09.2023 17:27registriert September 2014
Also ich sehe da eigentlich in erster Linie eine eventualvorsätzliche Körperverletzung als Straftatbestand. Juristisch wäre die Argumentation wirklich nicht schwierig.
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Lordkanzler-von-Kensington
18.09.2023 21:53registriert September 2020
Ganz ab von der juristischen Debatte....
Warum tut Mann sowas? Ernsthafte Frage.
Was ist also der Kick dahinter? Ein Machtgefühl, nur für ihn, sein Sperma "einzusetzen", potentiell zu schwängern, weil es sich "besser" anfühlt-ohne viel dabei zu denken....?? Als Jura-Student??
Psychologisch gibt das keinen guten Ausblick auf seine Person, deutliche Unreife!
Es sollte mMn als eigener Straftatbestand aufgenommen werden und entsprechend bestraft werden, mit all den Dingen, die hier bereits im Diskurs sind.
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