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Justiz

Sexpartnerin gestorben: St. Galler Arzt muss erneut vor Gericht

Sexpartnerin gestorben – St. Galler Arzt steht erneut vor Gericht

06.12.2023, 10:3206.12.2023, 13:25
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Einem St. Galler Chefarzt wird nach dem Tod seiner Sexpartnerin fahrlässige Tötung und Unterlassung der Nothilfe vorgeworfen. Am Mittwoch wehrte sich der 58-jährige Schweizer vor Kantonsgericht St. Gallen gegen die Darstellung der Privatkläger.

«Ich habe mit dem Ableben der Frau nichts zu tun», sagte der Beschuldigte in der Berufungsverhandlung. Es habe keine harten und brutalen Sexspiele gegeben.

Er habe die Frau nach dem Aufwachen tot über dem Geländer des Balkons vorgefunden. Eine Reanimation habe keinen Sinn mehr gemacht. «Es ist ein Alptraum für mich, es ist ein Alptraum für die Familie», sagte der Arzt, der im März 2021 in erster Instanz freigesprochen worden war.

Kantonsgericht muss Schuldfrage erneut klären

Die Eltern und Geschwister der 32-jährigen Frau hatten das Urteil angefochten. Der Rechtsvertreter der Privatkläger plädierte am Mittwoch vor Gericht für eine Verurteilung des Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung, Unterlassung der Nothilfe oder wegen eines untauglichen Versuchs der Nothilfe. Er forderte eine Genugtuung von je 45‘000 Franken für die Eltern und von je 10‘000 Franken für die beiden Geschwister der verstorbenen Frau.

Der Beschuldigte stelle die Geschehnisse zu seinen Gunsten dar und habe Spuren verwischt, so der Rechtsvertreter der Privatkläger. Für die Verletzungen auf dem Körper der Frau komme nur er in Frage. Das Opfer habe gegenüber Freundinnen von gewalttätigen Sextreffen mit dem Chefarzt gesprochen. Der Verteidiger forderte einen Freispruch und eine Entschädigung seines Mandanten. (sda)

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12 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Fight4urRight2beHighasaKite
06.12.2023 13:09registriert Oktober 2022
Ein Arzt ausser Dienst der den Tod seiner Sexpartnerin selbst feststellt, sich schlafen legt und das erst am nächsten Tag meldet, nachdem er zusätzlich Spuren verwischt hat. Warum sollte ein Arzt, der nicht im Dienst ist, trinkt und mit GHB hantiert, irgendwie in der Lage oder Position sein, auf einen Notarzt zu verzichten und das selbst zu erledigen?

Der Freispruch der ersten Instanz ist ein Skandal und zeigt wie extrem die obere Schicht hier in St. Gallen miteinander verbandelt ist. Dieselbe Story mit einem Randständigen als Täter hätte in jedem Fall einen Schuldspruch gegeben.
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maruhu
06.12.2023 13:41registriert Januar 2021
Ja was ist das für ein Chefarzt und was für ein Gericht, wo ihn frei spricht. Ein Laie erkennt doch was das Ziel dieses "Chefarztes" war..VERTUSCHEN...
Wenn man solche riskante Hilfsmittel beim Sex benützt verliert man halt schnell seine Sinne.
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