Laut dem Strafgesetzbuch muss eine Person des «weiblichen Geschlechts» zu Sex gezwungen werden. Und das, indem der Täter die Frau bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder sie zum Widerstand unfähig macht. Nur dann greift der Artikel 190 und es handelt sich rechtlich gesehen um eine Vergewaltigung.
Das heisst im Umkehrschluss:
Die sexuelle Nötigung deckt gemäss Strafgesetzbuch alle weiteren beischlafsähnlichen oder sexuellen Handlungen ab. Dazu gehören auch erzwungener Oral- oder Analverkehr. Dieser gilt – Stand heute – nicht als Vergewaltigung. Auch hier müssen Täter oder Täterin Gewalt anwenden oder das Opfer bedrohen.
Derzeit diskutiert die Rechtskommission des Ständerats über den Brocken «Harmonisierung des Strafrahmens». Dazu gehört auch eine moderate Abänderung des Sexualstrafrechts:
Für Frauenorganisationen, Politiker und Strafrechtsprofessorinnen gehen die Änderungsvorschläge zu wenig weit. Sie wollen den Tatbestand der Vergewaltigung neu definieren.
Sie kritisieren, dass aktuell ein Nein nicht genügt. Das Opfer muss sich aktiv zur Wehr setzen, damit der Vergewaltigungsartikel greift. Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass sich nicht alle Personen aktiv zur Wehr setzen können. Viele Menschen sind in bedrohlichen Situationen überfordert und handlungsunfähig, weil ihr Körper erstarrt (Freeze-Modus).
Mit einer Petition fordern die Frauenorganisationen, dass in Zukunft Sex oder sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person als Vergewaltigung bestraft wird. Egal ob durch Gewaltanwendung oder nicht.
Anna Coninx und Nora Scheidegger, zwei Juristinnen, die sich auf das Sexualstrafrecht spezialisiert haben, halten das aktuelle Strafrecht für veraltet und unvollständig. Sie haben sich mit zwei Vorschlägen in die politische Debatte eingeschaltet:
Vor rund zwei Jahren führte Schweden die «Ja-heisst-Ja»-Regel ein. Das sorgte international für grosses Aufsehen. Ob sich auch die Schweiz für eine solche Regel entscheiden könnte, liest du unter Punkt 9.
Das befürchten die Gegner einer «Ja-heisst-Ja»- oder «Nein-heisst-Nein»-Regel. Laut Juristin Nora Scheidegger besteht die Möglichkeit zur Falschanschuldigung aber bereits heute – nicht nur bei Sexualdelikten. «Falschanschuldigungen sind verwerflich und werden bestraft», sagte sie in einem Interview gegenüber watson. Scheidegger schliesst deshalb aus, dass es zu mehr Falschanschuldigungen kommen würde als vorher.
Die Gegner einer solchen Regelung sehen noch ein weiteres Problem: Das der Beweislastumkehr. Denn wenn das Opfer sagt, es habe Nein gesagt, müsste der Beschuldigte erklären müssen, wieso er das Nein nicht wahrgenommen oder respektiert hat.
Der Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» würde dann nur noch in Theorie gelten, so diverse Juristen und Strafverteidiger, darunter auch SP-Ständerat Daniel Jositsch. «Hier werden strafrechtliche Prinzipien über den Haufen geworfen», so Jositsch gegenüber der NZZ.
Den könnte es tatsächlich geben. Und zwar in Form eines Vorschlags von FDP-Ständerat Andrea Caroni.
Er will ein Drei-Stufen-Modell in die Diskussion einbringen. Neben sexueller Belästigung und Vergewaltigung soll eine Zwischenstufe eingeführt werden: der sexuelle Übergriff. «Damit würden schwere sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers auch dann angemessen bestraft, wenn kein Zwang vorliegt», so Caroni.
Andere Länder haben ihr Recht bereits angepasst. Das Prinzip des gegenseitigen Einverständnisses ist inzwischen in neun europäischen Ländern Realität, darunter Schweden, Grossbritannien, Deutschland und Griechenland.
Mit ihrer aktuellen Regelung verstösst die Schweiz zudem gemäss Analysen von Amnesty International gegen die Istanbul-Konvention, die in der Schweiz seit April 2018 in Kraft ist. Als Vertragsstaat ist die Schweiz verpflichtet, jegliche sexuellen Handlungen mit einer anderen Person ohne deren Zustimmung unter Strafe zu stellen.
Bis es tatsächlich zu einer Änderung des Sexualstrafrechts kommt – in welcher Form auch immer – wird noch einige Zeit verstreichen. Derzeit debattiert die Rechtskommission des Ständerats darüber, danach kommt die Vorlage ins Parlament. Falls das Referendum ergriffen wird, muss am Schluss das Volk über mögliche Änderungen im Sexualstrafrecht entscheiden.
Bitte allerdings das Strafmass für "falsche Anschuldigung" anpassen. Und zwar auf jeweils den Betrag, den die andere Partei im Falle einer Verurteilung hätte absitzen müssen.