Markus Leimbacher, der Anwalt des Polizisten, der geschossen hat, wird das Urteil «mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit weiterziehen», wie er zur az sagt. Sein Klient wurde wegen schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldbusse von 150 Tagessätzen verurteilt.
Er habe den Eindruck, es werde negiert, was an jenem Abend alles geschehen ist, kritisiert der Anwalt. Der Mann, dessentwegen der Einsatz erfolgte, sei ausser Rand und Band gewesen, sei zum Zeitpunkt der Schussabgabe in Bewegung einen halben bis einen Meter vor dem Polizisten gewesen, das Messer mit einer etwa zehn Zentimeter langen Klinge auf diesen gerichtet. Er fragt: «Wie soll da der Polizist in einer Zehntelsekunde Nahkampf versuchen?»
Der Anwalt des verurteilten Polizisten gibt zu bedenken, wenn bei einem Polizeieinsatz alles gut gehe, spreche niemand davon. Wenn man verhandelt hätte wie in Malters vor einigen Wochen (wo sich eine Frau dann doch das Leben nahm), und der Mann sich umgebracht hätte, hätte man gefragt, warum die Polizei nicht sofort eingegriffen habe, so der Anwalt kopfschüttelnd. Man könne mit einem Messer auch durch eine Schutzweste stechen.
«Ehefrau machte keinen Fehler»
Man werde das Urteil sicher weiterziehen, sagt Bernhard Isenring, der Anwalt des verurteilten Polizeioffiziers, der den Einsatz angeordnet hatte. Der Einsatzleiter wurde wegen Amtsmissbrauchs, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu 300 Tagesätzen bedingt verurteilt. Der Schuldspruch sei «nicht im Ansatz nachvollziehbar».
Die Begründung des Gerichts kritisiert er als «zum Teil aktenwidrig». Sein Mandant hole nicht ohne Not jemanden aus dem Haus. Es habe die Gefahr bestanden, dass der Mann, dessentwegen sie da waren, hätte Feuer legen können, er sei suizidwillig und offensichtlich unzurechnungsfähig gewesen. Die Polizei habe versuchen müssen, ihn vor sich selbst zu schützen. Er fragt zum Urteil: «Wie soll da ein Polizist seinen Job noch erfüllen können?»
Ganz anders sieht dies der Anwalt der Ehefrau, die damals wegen ihres Mannes die Polizei gerufen hatte. Das Urteil zeige, dass sie keinen Fehler gemacht habe, sondern die Polizei. Deren Einsatz sei ein grober Fehler gewesen. Die Frau, die sich Vorwürfe mache, dass sie die Polizei gerufen habe statt anderweitig Hilfe zu suchen, sei damit rehabilitiert.
Der ausserordentliche Staatsanwalt begrüsst es, dass das Gericht weitgehend seinen Anträgen gefolgt ist. Ob er die Urteile so akzeptiert, wird er nach seinen Angaben aber erst nach Studium des schriftlichen Urteils entscheiden.