Schweiz
Justiz

Luzerner Start-up Zämä gewinnt Gerichtsfall gegen Moderiese Zara

«Dachten erst, es sei ein Witz» – Luzerner Start-up gewinnt kuriosen Rechtsfall gegen Zara

Wegen weniger Kleidungsstücken wollte der Textilriese Inditex, zu dem auch die Marke Zara gehört, Kleidungsstücke mit dem Logo des Getränks «Zämä» verhindern. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun zugunsten des Luzerner Start-ups – und wurde dabei kreativ.
20.09.2024, 06:0320.09.2024, 11:14
Dario Bulleri
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In der Schweiz ist das alkoholfreie Erfrischungsgetränk «Zämä» bislang wenig bekannt. Umso mehr erstaunt waren die fünf Gründer der Firma Berg Drinks GmbH, als sie im Jahr 2022 ein kurioser Rechtsfall erreichte: Der Textilriese Inditex hatte beim Institut für Geistiges Eigentum erreicht, dass keine Kleidungsstücke der Marke «Zämä» mehr verkauft werden dürfen. Der Grund: Offenbar bestand beim Logo Verwechslungsgefahr mit demjenigen des Mode-Unternehmens Zara.

FILE - People walk past a Zara store in Barcelona, Spain, Aug. 27, 2014. The Spanish fashion brand Zara has pulled advertising images that to some appeared to reference Israel?s war against Hamas in G ...
Das Logo von Zara an einer Filiale in Barcelona ...Bild: keystone
zämä zara
... und das Logo von «Zämä» auf Getränkeflaschen.Bild: zämä

«Wir dachten zuerst, das sei ein Witz», so Elias Rösli, Co-Geschäftsführer von Berg Drink GmbH, gegenüber watson. Ihm ist es bis heute ein Rätsel, wie Inditex damals die Kleidungsstücke von «Zämä» entdecken konnte. Nur wenige 100 Caps und Mützen seien damals im Umlauf gewesen – die Hälfte davon habe man nicht mal verkauft gehabt, sondern verschenkt. Bei den Mützen sei zudem nicht das gesamte Logo, sondern nur ein «ä» aufgedruckt.

Auch worin genau die Verwechslungsgefahr bestehen soll, war für die Gründer von «Zämä» nicht ersichtlich. «Beide Wörter beginnen mit einem ‹Z› und haben vier Buchstaben, doch der Rest ist komplett aus der Luft gegriffen», so Rösli, «bei Zara sind alle Buchstaben grossgeschrieben, bei uns klein. Zudem ist die Schriftart total anders». Die Lage sei so absurd gewesen, dass man sich zunächst darüber lustig gemacht habe. «Bis wir gemerkt haben, dass es doch Ernst gilt», so Rösli.

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Hätte nicht mehr verkauft werden dürfen: Die Mütze von «Zämä».Bild: zämä

Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE/IPI) argumentierte jedoch, dass sich die beiden Marken nur im Buchstaben «R» beziehungsweise «M» unterscheiden würden, da für Französisch- und Italienischsprachige die beiden «ä» in «zämä» als «A» wahrgenommen und auch so ausgesprochen werden würden. Somit unterscheide sich der Markenname «zämä», laut IGE, phonetisch und visuell nicht genug von «ZARA». Auch die Ähnlichkeit im Design wurde betont, da beide Marken auf die gleiche Farbpalette setzen.

Des Weiteren sei die Bedeutung des Wortes «Zämä» in der nicht-deutschsprachigen Schweiz unbekannt und werde deshalb von Kunden als Fantasiename eingestuft. Dies führt, laut Argumentation des IGE, dazu, dass die beiden Markennamen als ähnlich empfunden werden, da beide Begriffe keine Bedeutung hätten.

Fall trotz finanziellem Risiko weitergezogen

So standen die fünf Firmengründer vor rund zwei Jahren vor einem schwierigen Entscheid: Entweder musste man das Urteil akzeptieren und den Verkauf von Kleidungsstücken für immer einstellen – oder den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen und riskieren, bei einer Niederlage die Gerichtskosten von knapp 10'000 Franken übernehmen zu müssen. «Das hätte uns nicht gerade ruiniert, aber hätte uns als junges Start-up schon sehr hart getroffen», sagt Rösli dazu.

Trotz des finanziellen Risikos entschieden sich die fünf Freunde in Absprache mit einem Anwalt dazu, den Fall weiterzuziehen. «Wenn unser Brand weiter wächst, hätten wir es in ein paar Jahren wohl bereut, es nicht versucht zu haben», begründet Rösli das Vorgehen. Und damit haben die Gründer von «Zämä» Erfolg: Am Donnerstag entschied das Bundesverwaltungsgericht zu Gunsten der Luzerner Getränke-Hersteller.

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Elias Rösli, Co-Geschäftsführer von «Zämä».Bild: zvg

Das entscheidende «ä»

Zur Begründung dafür wurde ein 21-seitiger Bericht veröffentlicht, in welchem das Wort «Zämä» detailliert behandelt wird. «Dabei wurden sie richtig kreativ», lacht Rösli. So habe das Bundesverwaltungsgericht im Buchstaben «ä» etwa einen Mund und zwei Augen gesehen – «etwas, das ich mir bislang noch nie überlegt habe», so Rösli.

So feiert «Zämä» den Sieg auf den sozialen Medien.
So feiert «Zämä» den Sieg auf den sozialen Medien.screenshot: instagram/zaemae.swiss

Weiter wird argumentiert, es gebe klare Unterschiede bei den Schriftzügen. Zudem zentral: Im Gegensatz zur Vorinstanz argumentierte das Bundesverwaltungsgericht, auch im französisch- und im italienischsprachigen Teil der Schweiz sei klar, dass es sich bei «ä» und «a» um zwei verschiedene Buchstaben handelt. Damit ist den Leuten landesweit bewusst, dass sich «Zämä» und «Zara» nicht drei, sondern eben nur einen Buchstaben teilen.

Da das Urteil nun rechtskräftig ist, wird «Zämä» definitiv auch in Zukunft seine Kleidungsstücke verkaufen können. Die Freude bei den Gründern darüber ist gross – nicht nur weil man die Markenrechte behalten darf. «Grosse Pläne für neue Kleider-Kampagnen haben wir aber auch in Zukunft nicht», sagt Rösli. So freut man sich beim kleinen Luzerner Getränkehersteller vor allem, gegen einen internationalen Grosskonzern gewonnen zu haben. «Es war wie David gegen Goliath», sagt Rösli. «Und wenn David gewinnt, ist es umso schöner.»

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116 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Garp
20.09.2024 06:20registriert August 2018
Diese Grosskonzerne sind wie Krebsgeschwüre.
Dabei klaut Zara bei kleinen Designern, bringt kleine Änderungen an und verkauft es dann als ihr Design. Es gab mal eine Doku dazu.
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J. Iskariot
20.09.2024 06:22registriert Januar 2022
😳🤷🏼‍♂️🤦🏼‍♂️ Da scheint nicht viel los zu sein bei der Rechtsabteilung von Zara.

Gratulation nach Luzern 👍🏼
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Freakykratos
20.09.2024 06:28registriert August 2017
Glückwunsch für die Getränkehersteller, dass immerhin das Bundesgericht den Fall richtig beurteilt und auch klar begründet hat.

Solche Klagen von Grosskonzernen sollten zur Abschreckung immer auch mit Bussen und Entschädigungen im Millionen Franken Bereich zu Gunsten der Beklagten bestraft werden. Vielleicht würde diese sinnlose Klagerei dann mal aufhören.
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