Das Zürcher Obergericht hat den Willensvollstrecker von Léon Huber freigesprochen. Dieser gab an, das Geld korrekt unter den Erbinnen des «Mister Tagesschau» verteilt zu haben.
Von den ursprünglichen Vorwürfen der persönlichen Bereicherung und überrissenen Honoraren blieb schon vor dem Verfahren am Obergericht nichts mehr übrig. Die Richter befanden am Mittwochabend auch noch, dass der Willensvollstrecker im Rahmen seiner Kompetenzen handelte.
Er hatte der Ehefrau Hubers mehr Geld ausbezahlt als der Tochter. Jedoch sei dies nicht die endgültige Erbteilung gewesen, hielt der Richter fest. Einen Vermögensschaden habe der Beschuldigte damit nicht verursacht.
Der Willensvollstrecker habe nach dem Willen Hubers handeln müssen, somit sei die höhere Zahlung an die Ehefrau erklärbar. Der Verteidiger sprach vom «Zürichberg-Lebensstandard», den Huber seiner Frau gewünscht habe. Das habe der «Tagesschau»-Sprecher schriftlich festgehalten. Der Vorwurf lautete, dass die Tochter um rund 148'000 Franken gebracht worden war.
Völlig offen ist für die Richter, ob der Nachlass Hubers damals schon definitiv verteilt war. Davon war die Anklägerin ausgegangen. So sei auch unklar, wie hoch denn das Honorar und der Aufwand des Willensvollstreckers war. Der Vorwurf, er habe «massiv zu viel» kassiert, entbehre somit jeglicher Aussagekraft, sagte der Richter.
Der Beschuldigte sprach von schwierigen Familienverhältnissen. Die Tochter sei schon üppig aus dem Vor-Nachlass der Grossmutter ausbezahlt worden und habe gratis wohnen können.
Der Moderator und Pudel-Liebhaber Léon Huber war 33 Jahre lang das Gesicht der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens, von 1963 bis zu seiner Pensionierung 1996. Typisch für den gelernten Schauspieler waren seine perfekte Aussprache und seine ruhige Art.
Legendär war die «Tagesschau»-Ausgabe vom 3. Mai 1981. Damals stürmten maskierte Demonstranten ins Studio und hielten ein Transparent mit der Aufschrift «Freedom and Sunshine for Giorgio Bellini» in die Kamera. Der kürzlich verstorbene Tessiner Bellini war Mitglied der Jugendbewegung. Huber blieb ganz ruhig und las nach einer kurzen Unterbrechung die Meldungen weiter, als ob nichts geschehen wäre.
Sein Privatleben stellte er immer in den Hintergrund. Erst der Scheidungskrieg um Pudel «Ronny» wurde in den Boulevardmedien öffentlich ausgetragen.
Der Willensvollstrecker vertrat die Ehefrau Hubers im Scheidungsverfahren. Huber habe ihn dennoch gebeten, als Nachlassverwalter zu fungieren. Die Ehefrau hatte den Fall ins Rollen gebracht, weil sie behauptete, der Willensvollstrecker habe Geld in die eigenen Taschen gesteckt.
Bereits vor dem Verfahren am Obergericht gegen Hubers Willensvollstrecker war der Vorwurf der persönlichen Bereicherung vom Tisch. Der Beschuldigte hatte am Bezirksgericht beweisen können, dass er von der Ehefrau nur für Honorare bezahlt wurde. Dass er Geld ohne Berechtigung in die eigene Tasche gesteckt hatte, war nicht beweisbar.
Das Bezirksgericht hatte den Willensvollstrecker noch zu einer bedingten Geldstrafe wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft, die am Berufungsprozess nicht dabei war, hatte ursprünglich eine bedingte Freiheitsstrafe gefordert. (sda/lyn)