Schweiz
Justiz

Ehemaliger Bündner Richter der Vergewaltigung schuldig gesprochen

ZUM THEMA EMRK-BEITRITT DER SCHWEIZ IN DER FRUEHJAHRSSESSION DER EIDGENOESSISCHEN RAETE VOM MONTAG, 29. FEBRUAR BIS ZUM FREITAG, 18. MAERZ 2016, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG ...
Der ehemaliger Richter ist schuldig gesprochen worden.symbolBild: KEYSTONE

Vergewaltigung der Praktikantin: Ehemaliger Bündner Richter schuldig gesprochen

12.11.2024, 09:0012.11.2024, 09:08

Ein ehemaliger Richter des Bündner Verwaltungsgerichts ist der Vergewaltigung, der sexuellen Belästigung und der Bedrohung einer ehemaligen Praktikerin schuldig. Das Regionalgericht Plessur verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten auf Bewährung.

Die Aussage der heute 27-jährigen, ehemaligen Praktikantin sei «glaubwürdig», heisst es im am Dienstag veröffentlichten Urteil des Regionalgerichts Plessur. Der ehemalige Verwaltungsrichter wurde deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten und einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt, beides zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Mann eine Busse von 2300 Franken bezahlen.

Hingegen wurde der Angeklagte vom Vorwurf der schriftlichen sexuellen Belästigung «mangels Vorliegen eines Vorsatzes in dubio pro reo» freigesprochen. (sda)

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123 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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auloniella
12.11.2024 09:14registriert Mai 2016
Auf Bewährung für eine Vergewaltigung? Also damit er in den Knast muss darf er noch einmal jemand traumatisieren.
Manchmal verstehe ich es echt nicht.
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winglet55
12.11.2024 09:43registriert März 2016
Dieses Urteil sollte man bis zum Bundesgericht weiterziehen. Es kann doch gottverdaami nicht sein, dass überhebliche Knallköpfe, die ihren Wurmvortsatz nicht unter Kontrolle haben, ständig mit so Witzstrafen davon kommen. Die Tat wird diese Frau ein Leben lang verfolgen und der Typ bekommt bedingt, verstehe wer wolle, ich nicht.
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Black Cat in a Sink
12.11.2024 12:52registriert April 2015
In Spanien hat eine Richterin 4 Männer zu insgesamt 150 Jahren Gefängnis wegen Vergewaltigung verurteilt. Das Strafmass hielt der Appellation stand. Wer in der Schweiz eine Bank überfällt, landet ganz sicher im Knast. Aber für eine Vergewaltigung gibt es eine bedingte Strafe und ein wenig Busse. Und um es noch etwas schwerer zu machen für das Opfer, werden Forderungen nach Entschädigung auf den Zivilweg verwiesen…
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