Das Bezirksgericht Winterthur hat am Montag eine 68-jährige Hundehalterin zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Die Frau hatte ihre Sennenhündin hinten am Auto festgebunden und mitgeschleift, weil das Tier nicht hatte einsteigen wollen.
Das Gericht sprach die Rentnerin wegen Tierquälerei schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 140 Franken. Dazu kommt eine Busse von 1400 Franken.
«Ich schäme mich enorm», sagte die Witwe unter Tränen. Sie sei damals unfähig gewesen, klar zu denken. «Ich war krank, musste dringend auf die Toilette und wollte nur nach Hause.» Die Hündin habe sich aber geweigert, ins Auto zu steigen.
Dass ihre angebundene Sennenhündin hinter dem fahrenden Auto irgendwann nicht mehr mithalten konnte und mitgeschleift wurde, habe sie nicht gesehen. Als sie den blutenden Hund entdeckt habe, «hatte ich den Schock fürs Leben». Sie habe keine Sekunde daran gedacht, dass sie die Hündin mit dem Anbinden und Losfahren verletzen könnte.
Sie räumte ein, dass sie mit dem 45 Kilogramm schweren Hund überfordert war. «Ich wusste, dass sie gross wird. Aber ich hatte das Gefühl, ich schaffe das.» Zuvor hatte sie noch nie einen Hund. Sie hatte sich einen Begleiter für lange Spaziergänge gewünscht. Kleinere Hunde würden sich dafür ja nicht eignen.
Ein Zeuge hatte die «Erziehungsmassnahme» beobachtet. Dieser sagte aus, dass die Sennenhündin über eine Strecke von etwa 300 Metern mitgeschleift wurde, bis sie sich selber aus ihrem Brustgeschirr befreien konnte und verletzt auf der Strasse liegenblieb.
Seit diesem Tag sah die Beschuldigte ihre Hündin nicht wieder. Das Veterinäramt beschlagnahmte sie am gleichen Tag. Heute hält die Frau keine Tiere mehr. Die Hündin trug keine bleibenden Schäden davon.
«Hätte sie einen Pudel oder eine der vielen anderen kleineren Rassen gewählt, wären wir heute nicht hier», sagte die Staatsanwältin. Auch kleine Hunde könnten unzählige Kilometer gehen und seien dabei auch noch schneller als eine ältere Dame. «Aber es musste aus optischen Gründen ja unbedingt ein Sennenhund sein.»
Das Gericht kam zum Schluss, dass die Hundehalterin eventualvorsätzlich vorging. Das heisst, sie nahm also in Kauf, dass der Hund beim Hinterherschleifen verletzt wird. Eine grosse kriminelle Energie erkannte das Gericht bei der Rentnerin nicht.
«Sie wollten dem Hund nichts Böses, Sie waren überfordert», sagte die Richterin zur ehemaligen Halterin. Der Hund ist inzwischen fremdplatziert.
Die Staatsanwältin hatte eine schärfere Strafe gefordert: eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine Busse von 1000 Franken. Das Gericht folgte dem Antrag jedoch nur beim Straftatbestand Tierquälerei. Die Strafe selber fiel mit der Geldstrafe deutlich milder aus.
Der Anwalt der Rentnerin plädierte auf fahrlässige Tierquälerei. Es gebe Fälle, bei denen Hunde aus Faulheit mit dem Auto Gassi geführt würden. «Meine Mandantin hat aber aus Überforderung gehandelt.» Sie sehe inzwischen ein, dass sie als Halterin für einen jungen Sennenhund nur eingeschränkt geeignet gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Rentnerin könnte es noch weiterziehen.
(yam/sda)
Bei manchen Menschen wundere ich mich echt, wie diese überhaupt überlebensfähig sind bei einer so eingeschränkten Denkfähigkeit...
Ach ja: es gibt übrigens durchaus auch kleinere Hunde die mit einer 68 Jährigen auf Spaziergängen mithalten können.
Egal wer!
Es ist wohl nicht richtig im humanistischen Sinne, aber wenn ich sowas beobachten würde, hätte ich den Drang, diese Dame um des Lerneffekts Willen auch ein paar hundert Meter hinter meinem Auto herzuschleifen.