Schweiz
Justiz

Frau in Winterthur bindet Hündin ans Auto – bedingte Geldstrafe

Blick auf den Eingang des Winterthurer Bezirksgericht, aufgenommen am Montag, 1. Oktober 2018 in Winterthur. Zehn Hauptakteure eines Uebergriffs vom November 2016 in der An'Nur-Moschee muessen si ...
Winterthurer Bezirksgericht.Bild: KEYSTONE

Frau in Winterthur bindet Hündin ans Auto und fährt los – bedingte Geldstrafe

08.04.2024, 09:4508.04.2024, 13:59
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Das Bezirksgericht Winterthur hat am Montag eine 68-jährige Hundehalterin zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Die Frau hatte ihre Sennenhündin hinten am Auto festgebunden und mitgeschleift, weil das Tier nicht hatte einsteigen wollen.

Das Gericht sprach die Rentnerin wegen Tierquälerei schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 140 Franken. Dazu kommt eine Busse von 1400 Franken.

«Ich war krank, musste dringend auf die Toilette»

«Ich schäme mich enorm», sagte die Witwe unter Tränen. Sie sei damals unfähig gewesen, klar zu denken. «Ich war krank, musste dringend auf die Toilette und wollte nur nach Hause.» Die Hündin habe sich aber geweigert, ins Auto zu steigen.

Dass ihre angebundene Sennenhündin hinter dem fahrenden Auto irgendwann nicht mehr mithalten konnte und mitgeschleift wurde, habe sie nicht gesehen. Als sie den blutenden Hund entdeckt habe, «hatte ich den Schock fürs Leben». Sie habe keine Sekunde daran gedacht, dass sie die Hündin mit dem Anbinden und Losfahren verletzen könnte.

Sie räumte ein, dass sie mit dem 45 Kilogramm schweren Hund überfordert war. «Ich wusste, dass sie gross wird. Aber ich hatte das Gefühl, ich schaffe das.» Zuvor hatte sie noch nie einen Hund. Sie hatte sich einen Begleiter für lange Spaziergänge gewünscht. Kleinere Hunde würden sich dafür ja nicht eignen.

Ein Zeuge hatte die «Erziehungsmassnahme» beobachtet. Dieser sagte aus, dass die Sennenhündin über eine Strecke von etwa 300 Metern mitgeschleift wurde, bis sie sich selber aus ihrem Brustgeschirr befreien konnte und verletzt auf der Strasse liegenblieb.

Seit diesem Tag sah die Beschuldigte ihre Hündin nicht wieder. Das Veterinäramt beschlagnahmte sie am gleichen Tag. Heute hält die Frau keine Tiere mehr. Die Hündin trug keine bleibenden Schäden davon.

«Hätte sie einen Pudel gewählt, wären wir heute nicht hier»

«Hätte sie einen Pudel oder eine der vielen anderen kleineren Rassen gewählt, wären wir heute nicht hier», sagte die Staatsanwältin. Auch kleine Hunde könnten unzählige Kilometer gehen und seien dabei auch noch schneller als eine ältere Dame. «Aber es musste aus optischen Gründen ja unbedingt ein Sennenhund sein.»

Das Gericht kam zum Schluss, dass die Hundehalterin eventualvorsätzlich vorging. Das heisst, sie nahm also in Kauf, dass der Hund beim Hinterherschleifen verletzt wird. Eine grosse kriminelle Energie erkannte das Gericht bei der Rentnerin nicht.

«Sie wollten dem Hund nichts Böses, Sie waren überfordert», sagte die Richterin zur ehemaligen Halterin. Der Hund ist inzwischen fremdplatziert.

Die Staatsanwältin hatte eine schärfere Strafe gefordert: eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine Busse von 1000 Franken. Das Gericht folgte dem Antrag jedoch nur beim Straftatbestand Tierquälerei. Die Strafe selber fiel mit der Geldstrafe deutlich milder aus.

Der Anwalt der Rentnerin plädierte auf fahrlässige Tierquälerei. Es gebe Fälle, bei denen Hunde aus Faulheit mit dem Auto Gassi geführt würden. «Meine Mandantin hat aber aus Überforderung gehandelt.» Sie sehe inzwischen ein, dass sie als Halterin für einen jungen Sennenhund nur eingeschränkt geeignet gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Rentnerin könnte es noch weiterziehen.

(yam/sda)

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97 Kommentare
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MingXenom
08.04.2024 10:25registriert Oktober 2020
"Sie habe keine Sekunde daran gedacht, dass sie die Hündin mit dem Anbinden und Losfahren verletzen könnte"

Bei manchen Menschen wundere ich mich echt, wie diese überhaupt überlebensfähig sind bei einer so eingeschränkten Denkfähigkeit...


Ach ja: es gibt übrigens durchaus auch kleinere Hunde die mit einer 68 Jährigen auf Spaziergängen mithalten können.
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goschi
08.04.2024 10:01registriert Januar 2014
Und deswegen brauchen wir eine Hundehalter:inprüfung, VOR dem anschaffen eines Hundes!
Egal wer!
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El_Chorche
08.04.2024 09:59registriert März 2021
Boah, wenn ich sowas lese... ich finde Menschenrechte zwar eine gute Sache und bin selber die Friedfertigkeit in Person, aber wenn es um Tierquälerei geht steh ich jeweils so kurz davor, militant zu werden.

Es ist wohl nicht richtig im humanistischen Sinne, aber wenn ich sowas beobachten würde, hätte ich den Drang, diese Dame um des Lerneffekts Willen auch ein paar hundert Meter hinter meinem Auto herzuschleifen.
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