Die Anklage des Schreckens, über welche die Limmattaler Zeitung am 30. März exklusiv berichtete, wird morgen Dienstag am Bezirksgericht Dietikon verhandelt.
Die Anklageschrift führt acht Knaben auf, die teils jahrelang immer wieder Opfer des Beschuldigten waren. Die frühesten der aufgeführten Übergriffe datieren aus dem Jahr 1994, die jüngsten von 2014.
Zudem fanden die Ermittler beim Beschuldigten tausende kinderpornografische Bilder und Filme. Die Anträge von Anklage und Verteidigung werden an der Hauptverhandlung bekanntgegeben.
Die Staatsanwältin wirft dem Beschuldigten eine ganze Reihe von Delikten vor, alle mehrfach ausgeübt: sexuelle Nötigung, Schändung, sexuelle Handlungen mit einem Kind, Pornografie, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Gemäss Anklage lud der Beschuldigte jeweils einen Buben zu sich nach Hause ein. Dort gab er seinem Opfer ein mit einem Schlafmittel präpariertes Süssgetränk und verging sich dann an dem schlafenden Kind.
In anderen Fällen schaute er zusammen mit dem Knaben einen Spiel- oder Pornofilm und verübte dabei die Übergriffe. Manchmal kiffte der Beschuldigte auch zusammen mit den Buben.
Die allermeisten Übergriffe erfolgten gemäss Anklageschrift beim Beschuldigten zuhause in Dietikon und in Stallikon ZH, aber auch einmal in Einsiedeln, einmal in einer Ferienwoche in Spanien und einmal in einem Hotel in Deutschland.
Teilweise filmte der Mann sich und seine Opfer während der Taten. Er wurde Ende Januar 2015 festgenommen, nachdem eines seiner Opfer ihn angezeigt hatte.
Die Schweizer Pfadi ist dem in der Anklageschrift geltend gemachten Umstand nachgegangen, dass der Limmattaler Kinderschänder einen Teil seiner Opfer in der Pfadi kennenlernte. Der Beschuldigte sei nie in der Pfadi gewesen, lautet ihr Fazit.
Dies passt auch zur Aussage, die ein Leser aus dem Umfeld einer Limmattaler Cevi-Ortsgruppe gegenüber der Limmattaler Zeitung gemacht hat: Beim Beschuldigten handle es sich um ein Mitglied der Cevi. Für diese Aussage respektive die Verbindung zur Cevi liegen zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht mehrere Quellen vor. Endgültige Klarheit wird voraussichtlich der Gerichtsprozess morgen Dienstag bringen.