Schweiz
St Gallen

St. Gallen: Keine Aufhebung von bestehenden Tempo-30-Zonen vorgesehen

Blick auf das Regierungsgebaeude mit Kantonsratssaal, an der Fruehjahrssession des St. Galler Kantonsrates, am Montag, 10. Maerz 2025, in St. Gallen. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
Das Regierungsgebäude in St. Gallen. Bild: KEYSTONE

St. Gallen diskutiert über Tempo 30: Das willst du wissen

24.02.2026, 12:5424.02.2026, 13:55

Der St. Galler Kantonsrat wird sich in der Frühjahrssession vom 2. bis 4. März mit einem Gesetzesvorschlag befassen, der klare Einschränkungen für neue Tempo-30-Zonen bringen wird.

Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Für welche Strassen im Kanton St. Gallen soll das faktische Verbot von Tempo 30 gelten?

Auf Kantonsstrassen sowie Gemeindestrassen erster Klasse muss künftig stets die vorgesehene Höchstgeschwindigkeit signalisiert werden. Mit den Gemeindestrassen erster Klasse sind laut Regierung Verbindungen gemeint, die hauptsächlich dem Sammeln des Verkehrs aus den Erschliessungsstrassen und damit dem örtlichen sowie dem überörtlichen Verkehr dienen.

Welche Voraussetzungen braucht es heute für eine Tempo-30-Zone?

Laut Vorlage darf die vom Bund festgesetzte Höchstgeschwindigkeit nur für bestimmte Strassenstrecken herabgesetzt werden. Es braucht dafür ein Gutachten. Zu den möglichen Gründen gehören besondere Gefahren im Strassenverkehr, die Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung oder die Verbesserung des Verkehrsablaufs.

Wieso ist die Gesetzesänderung nach Ansicht der Regierung bundesrechtswidrig?

Die Regierung argumentiert mit der Kompetenzordnung: Bundesrechtliche Voraussetzungen könnten nicht durch ein kantonales Gesetz «konkretisiert oder gar eingeschränkt werden». Diese Ansicht wird von der vorberatenden Kommission bestritten. Sie schreibt zu ihrem Antrag, den Kantonen werde die Kompetenz eingeräumt, für bestimmte Strassen Fahrverbote, Verkehrsbeschränkungen oder Anordnungen zur Regelung des Verkehrs zu erlassen.

Müssten mit dem geänderten kantonalen Strassengesetz bestehende Tempo-30-Zonen in St. Galler Städten und Gemeinden wieder aufgehoben werden?

«Bereits bestehende und rechtskräftig verfügte Herabsetzungen der Höchstgeschwindigkeit auf Kantonsstrassen oder auf Gemeindestrassen erster Klasse bleiben bestehen», schrieb die Regierung zur Vorlage.

Was läuft beim Bund zum Thema Tempo 30?

Der Bundesrat hat im letzten September Änderungen der Signalisationsverordnung und der Lärmschutzverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Für die Einführung von Tempo 30 auf Hauptstrassen in Städten und Dörfern soll es klarere Regelungen geben, aber kein Verbot. Mit Anpassungen von Verordnungen will der Bundesrat einen Parlamentsauftrag aus einer Motion erfüllen. (sda)

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Die beliebtesten Kommentare
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Treebonesteak
24.02.2026 13:16registriert April 2021
Mich erstaunt es sehr, wie häufig heute gegen Tempo-30-Zonen argumentiert wird. Gerade in wohnorientierten Quartieren sollte aus meiner Sicht die Sicherheit und Lebensqualität der Menschen Vorrang haben – vor allem dort, wo Kinder spielen, Velos unterwegs sind und Familien leben.

Ich verstehe auch nicht, warum gerade bürgerliche Kreise, die ja oft betonen, wie wichtig Familie und Gemeinschaft sind, sich so stark für die Freiheit der Autofahrenden einsetzen und dabei die Interessen der Anwohnenden scheinbar weniger gewichten.
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