Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Eritreers durch das Obergericht Aargau zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren bestätigt. Der Mann wird zudem 15 Jahre des Landes verwiesen. Er versuchte im Mai 2017 aus Eifersucht seine schwangere Ehefrau zu töten und wurde wegen versuchten Mordes und versuchten Schwangerschaftsabbruchs verurteilt.
Der Verurteilte stach mit einem Fleischmesser mehrmals auf seine Frau ein, schlug sie mit einer Whiskey-Flasche auf den Kopf und drückte ihr ein Kissen auf das Gesicht. Grund für seine Tat war die Vermutung, dass die Ehefrau fremd gegangen war und das Kind nicht von ihm sei, was nicht stimmte.
Dass die Frau überlebte, grenzt an ein Wunder, schreibt das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Es hat die Anträge des Eritreers abgewiesen, wonach er lediglich wegen versuchter Tötung und versuchten Schwangerschaftsabbruchs zu verurteilen sei. Er beantragte zudem die Aufhebung der Landesverweisung.
Das Bundesgericht hat die Begehren alle klar abgewiesen. Es hält fest, dass der Mann aus nichtigem Grund massive Gewalt gegen seine Frau angewandt habe. Die Qualifikation der Tat als versuchten Mord erachtet das Bundesgericht deshalb als korrekt. Auch die Strafzumessung sei nicht zu beanstanden, selbst wenn die Freiheitsstrafe von 15 Jahren «als recht streng» erscheine.
Das Bundesgericht sieht zudem keinen Grund, von der obligatorischen Landesverweisung abzurücken. Ein Härtefall sei in keiner Weise auszumachen. Dass sich der Mann für einen weiteren Verbleib in der Schweiz auf seine Beziehung berufe, bezeichnet das Bundesgericht als «fast zynisch». (Urteil 6B_507/2020 vom 17.8.2020) (sda)