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Kanton Schwyz will Straftäter in die Türkei ausschaffen lassen

Kanton Schwyz will Straftäter in die Türkei ausschaffen lassen

Die Schwyzer Regierung will einen verurteilten Straftäter in die Türkei ausschaffen lassen. Sie hat eine Beschwerde des Betroffenen gegen den Entzug der Niederlassungsbewilligung abgewiesen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
14.10.2017, 15:2614.10.2017, 15:47

In dem Fall geht es um einen Türken, der 2015 vom Schwyzer Strafgericht wegen mehrerer Delikte verurteilt worden war. In der Folge erliess das Amt für Migration eine erste Verfügung, ihm die Niederlassungsbewilligung zu entziehen. Dagegen legte er Beschwerde bei der Regierung ein, welche diese abwies.

Diesen Entscheid zog der Mann ans Verwaltungsgericht weiter, das ihn zur Neubeurteilung an die Regierung zurückschickte. Hintergrund war damals der Putsch in der Türkei, wie der Schwyzer Sicherheitsdirektor André Rüegsegger eine Meldung vom «Blick» vom Samstag bestätigte. Gestützt auf einen Fachbericht des Staatssekretariats für Migration (SEM) sei die Regierung aber erneut zum Schluss gekommen, dass dem Mann die Niederlassungsbewilligung zu entziehen sei.

Türkei

Der Entscheid fiel Ende September. Noch läuft die Frist, in der der Betroffene Rechtsmittel einlegen kann. Die Regierung stützte sich auf die Ausländergesetzgebung, formell habe der Entscheid mit der Ausschaffungsinitiative nichts zu tun. «Er steht aber im Geiste der Initiative, die von Volk und Parlament angenommen wurde», sagte Rüegsegger.

Diese Woche machte ein Urteil des Zürcher Obergerichts Schlagzeilen. Ein prügelnder Deutscher hatte sich unter Berufung auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gegen seinen Landesverweis gewehrt. Die Richter gaben ihm recht. Laut dem Urteil geht nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtssprechung nämlich die völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz vor. (wst/sda)

Das sagt ein Rechtsprofessor zum Urteil des Zürcher Obergerichts:

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