Schweiz
Justiz

Totgeburt: Syrerin erhält von der Schweiz Genugtuung von 12'000 Franken

Nach Totgeburt: Syrerin erhält von der Schweiz Genugtuung von 12'000 Franken

10.11.2022, 12:0010.11.2022, 11:43
Mehr «Schweiz»
Aussenaufnahme des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen, aufgenommen am 5. Juli 2012. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Das Bundesverwaltungsgericht in St. GallenBild: KEYSTONE

Der Bund muss einer Syrerin eine Genugtuung von 12'000 Franken zahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die hochschwangere Frau erhielt im Juli 2014 von Grenzwachtkorps in Brig VS keine medizinische Hilfe, obwohl sie unter zunehmenden, wehenartigen Schmerzen litt.

Die Syrerin wurde mit ihrem Ehemann und ihren drei Kindern trotz grosser Schmerzen in einem Zug nach Domodossola/I zurückgeführt. Die Familie wollte eigentlich nach Deutschland reisen, um dort ein Asylgesuch zu stellen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil das Begehren der Familie auf Schadenersatz abgewiesen.

Die vom Bund zu leistende Genugtuung begründete das Gericht damit, dass durch das Handeln des Grenzwachtkorps die Schmerzen der Frau verlängert wurden und sie sich wegen der Umstände in Todesangst befand. (Urteil A-691/2021 vom 27.10.2022) (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
28 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Präventionsparadox
10.11.2022 18:29registriert Januar 2021
Wenn eine schwangere Frau blutet und/oderSchmerzen hat, ist dies immer ein medizinischer Notfall. Egal welche Uhrzeit gerade ist, welchen "Status" die Frau hat und eigentlich auch egal in welchem Land die Frau ist. Furchtbar was die Familie erleben musste... Niemand weiss, ob das Kind hätte gerettet werden können, aber so war es leider so oder so zu spät. Als Betroffene hätte es sicher "mental" genützt, wenn sie direkt zu einem Arzt hätte gehen können. So hätte "man" wenigstens alles versucht. Mein herzliches Beileid, ein Kind zu verlieren, ist das Schlimmste was ich mir vorstellen kann.
246
Melden
Zum Kommentar
avatar
Luna Merlin
10.11.2022 17:40registriert Dezember 2021
Meines Wissens (aus diversen Medien) war das Kind bereits intrauterin verstorben. Es hätte nicht gerettet werden können.
Aber ja, das ändert nichts an den Schmerzen (Wehen) die diese Frau erleiden musste und nichts am Trauma, dass ihr in dieser Extremsituation nicht geholfen wurde.
Die Genugtuung ist definitiv angebracht.
229
Melden
Zum Kommentar
avatar
CrispMüesli
10.11.2022 16:16registriert Dezember 2016
Die seelischen Schmerzen, die diese Frau nun wohl noch durchleidet kann ich mir nicht mal vorstellen. Sie tut mir echt leid.

Widerliches, unsägliches Verhalten des GWK! Wie kann man nur so unmenschlich sein..?
3226
Melden
Zum Kommentar
28
Nach Zürich und Luzern: Auch Urner Kantonspolizei warnt vor gefälschten Twint-QR-Codes

Die Kantonspolizei Uri hat bei zahlreichen Parkuhren gefälschte Twint-QR-Codes festgestellt. Mit der Phishingmasche versuchten Betrüger, Zugang zu sensiblen Daten zu erhalten. Zuvor warnten bereits die Behörden in Zürich und Luzern vor den Fake-QR-Codes.

Zur Story