Der Bund muss einer Syrerin eine Genugtuung von 12'000 Franken zahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die hochschwangere Frau erhielt im Juli 2014 von Grenzwachtkorps in Brig VS keine medizinische Hilfe, obwohl sie unter zunehmenden, wehenartigen Schmerzen litt.
Die Syrerin wurde mit ihrem Ehemann und ihren drei Kindern trotz grosser Schmerzen in einem Zug nach Domodossola/I zurückgeführt. Die Familie wollte eigentlich nach Deutschland reisen, um dort ein Asylgesuch zu stellen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil das Begehren der Familie auf Schadenersatz abgewiesen.
Die vom Bund zu leistende Genugtuung begründete das Gericht damit, dass durch das Handeln des Grenzwachtkorps die Schmerzen der Frau verlängert wurden und sie sich wegen der Umstände in Todesangst befand. (Urteil A-691/2021 vom 27.10.2022) (aeg/sda)
Aber ja, das ändert nichts an den Schmerzen (Wehen) die diese Frau erleiden musste und nichts am Trauma, dass ihr in dieser Extremsituation nicht geholfen wurde.
Die Genugtuung ist definitiv angebracht.
Widerliches, unsägliches Verhalten des GWK! Wie kann man nur so unmenschlich sein..?