Schweiz
Justiz

Bundesverwaltungs-Gericht: Familienasyl gilt nicht zwingend für alle Angehörigen

Bundesverwaltungs-Gericht: Familienasyl gilt nicht zwingend für alle Angehörigen

16.12.2015, 12:0016.12.2015, 12:16

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat einer syrischen Ehefrau und deren Kindern Asyl gewährt, während der Ehemann nur als Flüchtling anerkannt wird. Damit ist er lediglich vorläufig aufgenommen und hat kein Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Korrektheit dieses Entscheids bestätigt.

Der Mann beantragte vor Bundesverwaltungsgericht, dass ihm abgeleitet vom Status seiner Frau ebenfalls Asyl gewährt wird. Er berief sich auf das im Asylgesetz enthaltene Familienasyl.

Dieses sieht vor, dass Ehegatten von Flüchtlingen und ihre minderjährigen Kinder als Flüchtlinge anerkannt werden und Asyl erhalten, wenn keine besonderen Umstände dagegen sprechen.

Das SEM hatte wie bereits die Vorinstanz entschieden, dass die Fluchtgründe des Ehemannes nicht glaubwürdig sind. Erst aufgrund seiner Ausreise sei er in seinem Herkunftsstaat gefährdet, womit er als Flüchtling anerkannt werde.

Allein aufgrund eines solchen sogenannten subjektiven Nachfluchtgrundes wird jedoch kein Asyl gewährt. Gleich wird bei Personen verfahren, die sich im Exil politisch engagieren und deshalb in ihrem Heimatland in Ungnade fallen.

Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem Entscheid fest, dass ein Asylausschluss dazu führe, dass einer Person weder originär, noch abgeleitet von einem Familienmitglied Asyl gewährt werden könne. (Urteile E-1715/2012 und E-3087/2012 vom 02.12.2015) (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Kamele verlassen Zoo Zürich – hier ziehen sie hin
Vier Kamele ziehen vom Zoo Zürich auf einen Kamelhof im Thurgau. Der Abschied ist für die Tierpflegerin emotional.
It's Time to say Goodbye: Für vier Kamele des Zoo Zürich hiess es am Freitagmorgen Abschied nehmen. Sie verliessen ihr altes Zuhause und zogen in ein Neues. Dieses wird nun ein privater Kamelhof im thurgauischen Olmerswil sein.
Zur Story