Während eines Swiss-Flugs von Mumbai nach Zürich wurde eine 15-Jährige von einem verheirateten Geschäftsmann aus Indien sexuell missbraucht.
Die Jugendliche sass neben dem 44-Jährigen. Als sie einschlief, nahm der Mann sexuelle Handlungen an ihr und an sich selbst vor. Der Mann schob unter anderem seinen Finger in ihre Vagina.
«Es ging mit mir durch», sagte der geständige Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Bülach, wie der Tagesanzeiger berichtet. Er gab zu, dass die junge Frau nicht eingewilligt habe.
Das Bezirksgericht Bülach verurteilte den geständigen Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren.
Beim Gerichtsfall kam das neue Sexualstrafrecht «Nein heisst Nein» zur Anwendung, das vor einem Jahr in Kraft trat. Eine Vergewaltigung liegt neu vor, wenn eine Person ohne die Zustimmung der anderen Person sexuelle Handlungen vornimmt – auch ohne Einsatz von Gewalt oder Drohungen.
Es ist nicht mehr zwingend erforderlich, dass sich das Opfer aktiv gegen die Handlung wehrt, sondern es genügt, wenn die Ablehnung durch Worte, Gesten oder durch eine Schockstarre (Freezing) deutlich wird. In der Anklage wurde dieser Schockzustand aufgeführt. (cst)
Willkommen in der Schweiz, als Willkommensgeschenk ist die erste Vergewaltigung übrigens gratis.
Er kann also weitermachen, aber halt die nächsten fünf Jahre nicht in der Schweiz.
Unser Rechtssystem ist ein sehr schlechter Witz