Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Nachlassmasse der Tochtergesellschaft Flightlease AG der SAirLines abgewiesen. Der Nachlasswalter Karl Wüthrich hatte eine Verantwortlichkeitsklage gegen das ehemalige Top-Kader der Swissair- und ihrer Tochtergesellschaft eingereicht.
Das Bundesgericht bestätigt in seinem am Donnerstag publizierten Urteil den Entscheid des Zürcher Obergerichts vom September 2014. Demnach haben sich die ehemaligen Verantwortlichen keiner Pflichtverletzung schuldig gemacht. Auch sind sie kein übermässiges Wertausfallrisiko eingegangen.
Gefordert wurden mit der Klage 50 Millionen Franken. Dieses Guthaben hatte die Flightlease AG nach dem Grounding der Swissair von der Finance B.V. zu Gute. Die Finance B.V. fungierte als Finanzierungsgesellschaft des ganzen Swissair-Konzerns und war eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der SAirGroup.
Die Niederlage vor Bundesgericht schlägt sich für die Nachlassmasse negativ zu Buche: Die Gerichtskosten betragen 100'000 Franken. Die den Beklagten geschuldete Prozessentschädigung beträgt insgesamt rund 1 Million Franken. Die im Rahmen der Vorinstanzen geschuldeten Entschädigungen an die Beklagten betragen über 5 Millionen Franken. (whr/sda)