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Mehr Urteile gegen Jugendliche wegen Gewalt – aber weniger wegen Drogen

Mehr Urteile gegen Jugendliche wegen Gewalt – aber weniger wegen Drogen

28.06.2021, 10:1628.06.2021, 10:16
Polizisten kontrollieren jugendliche Menschen am Freitag Abend im Niederdorf, 9. April 2021 in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Bild: keystone

Die Urteile gegen Jugendliche wegen Gewalttaten haben 2020 gegenüber dem Vorjahr um 23 Prozent zugenommen. Urteile wegen einer Straftat des Strafgesetzbuchs stiegen um 10 Prozent. Die Urteile wegen Drogendelikten sanken dagegen um 18 Prozent.

Insgesamt stieg die Zahl der Verurteilungen von Jugendlichen um 10 Prozent auf 20'611, wie das Bundesamt für Statistik am Montag mitteilte. Das Amt schränkt ein, dass sich die Zahlen nur bedingt mit jenen der Vorjahre vergleichen lassen. Die Angaben der Vorjahr nämlich beschränkten sich auf die wichtigsten Gesetze. Die neue Statistik umfasst erstmals alle Urteile nach Jugendstrafrecht.

Mit 7944 ergingen die meisten Urteile gegen Jugendliche 2020 wegen einer Straftat. Auf dem zweiten Rang folgten 4825 Urteile wegen Betäubungsmittelkonsum. Hinzu kamen Straftaten gegen das Strassenverkehrsgesetz (3829) und das Transportgesetz (3418). Darunter fielen etwa das Werfen von Gegenständen aus Fahrzeugen, das Blockieren einer Zugtüre zum Verzögern der Abfahrt oder die unbefugte Benutzung eines Wartsaals.

Das Jugendstrafgesetz lässt die Verurteilung zu Freiheitsentzug oder Busse erst nach dem bei der Tat vollendeten 15. Altersjahr zu. So erhielten im vergangenen Jahr die unter 15-Jährigen in 56 Prozent der Urteile einen Verweis. 45 Prozent wurden zu einer persönlichen Leistung verknurrt und nur in 6 Prozent der Fälle erfolgte ein Freiheitsentzug.

1060 Jugendliche waren 2020 fremdplatziert. Dazu zählen Untersuchungshaft, vorsorgliche Schutzmassnahmen in offener oder geschlossener Unterbringung, im Urteil ausgesprochene Schutzmassnahmen und Freiheitsentzug.

Die überwiegende Anzahl von 95 Prozent der Fälle gemäss Jugendstrafrecht wurde 2020 mit einer Strafe oder einer Massnahme geahndet. Andere gesetzlich vorgesehene Lösungswege wie Vergleich, Wiedergutmachung oder Mediation kamen weit weniger zum Tragen. (aeg/sda)

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