Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch einen 40-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und einer 300-Franken-Busse verurteilt. Es sprach ihn der vorsätzlichen Tötung eines 58-Jährigen schuldig.
Während des Vollzugs muss der Mann eine ambulante Therapie absolvieren, wie das Obergericht Zürich am Mittwoch entschied. Nach Entlassung aus dem Strafvollzug wird der Iraner für 12 Jahre des Landes verwiesen. Die Sperre gilt für den gesamten Schengenraum. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Mit seinem Entscheid bestätigte das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom Dezember 2023. Mit dem Strafmass ging es aber über die erstinstanzlich ausgesprochene Freiheitsstrafe von zehn Jahren und 20 Tage hinaus.
Am 3. März 2022 kam es im Zürcher Stadtteil Altstetten zu einem heftigen Streit zwischen dem Beschuldigten und einem 58-jährigen Bekannten. Der Ältere wurde dabei mit Schlägen so schwer verletzt, dass er wenige Tage später im Spital starb.
Die Staatsanwaltschaft klagte den mehrfach vorbestraften Iraner der vorsätzlichen Tötung und einiger Nebendelikte an. Weil sein Bekannter einen Joint zu langsam drehte, habe der Beschuldigte mit Fäusten und einer Holzkeule auf ihn eingeprügelt. (sda)