Die Liste der vorgeworfenen Delikte umfasst vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Vergewaltigung und weitere Straftatbestände. Sie teilen sich auf fünf Komplexe auf, die von Januar 2000 bis September 2016 reichen.
Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft dem Gambier vor, die Taten mehrheitlich in Mittäterschaft mit dem damaligen Präsidenten des westafrikanischen Landes, Yahya Jammeh, sowie Führungsmitgliedern von Sicherheitskräften und Gefängnisdiensten begangen zu haben.
In der 16 Jahre umfassenden Zeitspanne, in welche die fünf Tatkomplexe fallen, hat Sonko Karriere innerhalb des Staatsdienstes gemacht. Er stieg ab Mai 2003 in der Staatsgarde schnell auf. Im Februar 2005 wurde er zum Generalinspektor der Polizei ernannt und im November des Folgejahres zum Innenminister. Im September 2016 wurde er des Amtes enthoben. Vor seiner Festnahme im Januar 2017 lebte er unbehelligt im Durchgangsasylzentrum Kappelen-Lyss BE.
Die BA hat die dem Gambier vorgeworfenen Taten jeweils als «gewöhnliche» Straftaten angeklagt, aber alternativ immer auch als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Gericht wird entscheiden müssen, ob die Taten im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen wurden und somit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu qualifizieren sind.
Insgesamt elf Opfer, beziehungsweise deren Hinterbliebene, haben sich als Privatkläger konstituiert. Das beantragte Strafmass wird die BA anlässlich der Hauptverhandlung bekannt geben. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, betragen die Kosten für das Vorverfahren 2,8 Millionen Franken.
Sonko befindet sich seit seiner Festnahme 2017 in Haft. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat die Sicherheitshaft bis zum Vorliegen eines erstinstanzlichen Urteils bestätigt. Sie geht bei dem Gambier von Fluchtgefahr aus. Der Prozess dauert bis Ende Januar. Im März hat die Strafkammer Reservetage eingeplant. (Fall SK.2023.23) (sda)