Schweiz
Justiz

Schweiz diskriminiert Witwer, weil er männlich ist – und wird nun gerügt

Schweiz diskriminiert Witwer, weil er männlich ist – und verletzt damit die Menschenrechte

12.10.2022, 11:24
Mehr «Schweiz»

Die Schweiz diskriminiert Witwer aufgrund ihres Geschlechtes, dies bestätigt nun auch die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Konkret verstösst die Schweiz mit ihrer Gesetzgebung zur Witwerrente gegen das Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Dabei geht es um den Fall eines Witwers aus dem Kanton Appenzell-Ausserrhoden, der nach Erreichen der Volljährigkeit der jüngeren Tochter keine Rente mehr erhielt. Wäre hingegen er verstorben, hätte seine Frau weiterhin welche erhalten.

Der Fall wurde auf Antrag der Schweiz von der Grossen Kammer und damit der zweiten Instanz des EGMR im Juni 2021 verhandelt. Diese bestätigt in ihrem am Dienstag veröffentlichten Urteil den Entscheid der kleinen Kammer.

ZUM EUROPAEISCHEN GERICHTSHOF FUER MENSCHENRECHTE, EGMR, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES NEUES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG --- Exterior view of the European Court of Human Justice, ECHR, with the Grand Ch ...
Die Schweiz wird gerügt, weil sie Männer bei der Witwenrente nachweislich benachteiligt.Bild: KEYSTONE

Die Kammer führt in ihrem Urteil aus, dass der Witwer alleine aufgrund seines Geschlechts keine Rente mehr erhielt. Damit sei das in Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltene Diskriminierungsverbot verletzt worden. Eine Witwe hätte in der gleichen Situation weiterhin Leistungen ausbezahlt bekommen.

Die Kammer erinnert daran, dass es einer tiefgreifenden Begründung bedürfe, um eine mit der Konvention vereinbare Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechtes rechtfertigen zu können. Der Ermessensspielraum der Staaten sei eng und in diesem Fall ausgereizt.

«Ehemann sorgt für Frau»

Wie aus dem Urteil hervor geht, hat die Schweiz in ihrer Beschwerde argumentiert, dass die Gleichstellung von Mann und Frau in Bezug auf die Erwerbstätigkeit und die Rollenverteilung bei Paaren noch nicht erreicht sei.

Soll die Schweiz ihre Regelung der Witwerrente anpassen?

Aus diesem Grund rechtfertige sich die Annahme, dass der Ehemann für seine Frau sorge, insbesondere wenn Kinder zu betreuen seien. Davon ausgehend sei laut der Argumentation der Schweiz die grössere Absicherung der Witwen im Vergleich zu den Witwern rechtmässig. Die unterschiedliche Behandlung basiere nicht auf Stereotypen, sondern auf der gesellschaftlichen Realität.

Diese Argumentation lässt die Kammer nicht gelten. Sie betont vielmehr, dass weit verbreitete gesellschaftliche Gewohnheiten heute nicht mehr ausreichten, um eine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechts zu rechtfertigen - egal ob sie zum Vorteil der Frauen oder Männer ausfalle.

Umfassende Erwägungen

Die Kammer hat in ihrem Entscheid bisher gescheiterte Gesetzesrevisionen zur Witwenrente berücksichtigt. Sie verweist dabei auf die Ausführungen des Bundesgerichts in seinem Entscheid zu diesem Fall im Jahr 2012. Damals schrieb das höchste Schweizer Gericht, dem Gesetzgeber sei bewusst gewesen, dass die gesetzliche Regelung zu den Witwenrenten nicht mit der Konvention vereinbar sei.

Die genannten Reformvorschläge und die Ausführungen des Bundesgericht zeigen gemäss der Grossen Kammer, dass die bisher gelebten Ungleichheiten von Mann und Frau in der Schweizer Gesellschaft nicht mehr derart ausgeprägt seien, wie sie es waren.

Der Totensonntag oder Ewigkeitssonntag ist in den evangelischen Kirchen in Deutschland und der Schweiz ein Gedenktag f
Die Schweizer Regelung bei einem Todesfall basiert auf alten Rollenbildern.Bild: www.imago-images.de

Des weiteren würde die diskriminierende Gesetzgebung dazu beitragen, bestehende Stereotypen zur Rolle der Frau in der Gesellschaft weiterhin beizubehalten. Dies führe zu Nachteilen hinsichtlich der Karrieren von Frauen und dem Familienleben von Männern.

Die Schweiz muss dem Witwer eine Genugtuung von 5000 Euro bezahlen und ihm 16'500 Euro für seine Kosten und Ausgaben in diesem Verfahren erstatten.

Kinder allein grossgezogen

Der unterdessen 69-jährige Mann kümmerte sich nach dem tödlichen Unfall seiner Frau um die damals knapp zwei und vier Jahre alten Kinder. Als das jüngste Kind die Volljährigkeit erreichte, wurde dem Mann im Dezember 2010 die Witwerrente gestrichen. Er war damals 57 Jahre alt und hatte sich 16 Jahre lang um seine Kinder gekümmert.

Das AHV-Gesetz sieht die Aufhebung der Rente bei Witwern explizit so vor. Bei Frauen besteht auch nach Erreichen der Volljährigkeit der Kinder ein Anspruch auf Witwenrente.

Der beschränkte Witwerrenten-Anspruch in der Schweiz basiert auf der Überlegung, dass der Ehemann für den Lebensunterhalt der Frau aufkommt. War diese über Jahre für die Versorgung der Kinder zuständig, wird ihr nicht zugemutet, wieder Tritt in der Erwerbswelt finden zu müssen.

Unterdessen hat sich das Schweizer Parlament daran gemacht, die bisherige Gesetzgebung zu ändern. So soll die heutige Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern beseitigt werden. (Urteil Nummer 78630/12) (leo/sda)

Quelle:
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Sexismus in den Medien
1 / 11
Sexismus in den Medien
quelle: shutterstock / screenshot blick / bearbeitung watson
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
43 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Tokyo
12.10.2022 11:48registriert Juni 2021
Danke EMGR für dieses Urteil
1337
Melden
Zum Kommentar
avatar
Rodger
12.10.2022 12:50registriert November 2020
Dieses Beispiel zeigt schön die Wechselwirkung unseres Systems. Auf der einen Seite wir gefordert, dass man Modelle der erwebstättigen Frau anpasst und auf der anderen Seite hat man so was. Männer die Ihren Job zugunsten Frau aufgeben tragen halt ein sehr grosses Riskio klar machen es da weniger. Will man Frauen fördern muss man es Männer auch erleichtern aus den Rollenbilder ausbrechen zukönnen. Heisst Witwerrente, Alimenten verbessern und vorallem beim Sorgerecht nicht automatisch davon ausgehen, dass die Mutter die Hauptbezugsperson für das Kind ist.
1073
Melden
Zum Kommentar
avatar
Pafeld
12.10.2022 11:57registriert August 2014
Dass unser Familienrecht grossflächig gegen Artikel 8 unserer eigenen Verfassung verstösst, ist jetzt nichts neues. Da gäbe es eine ganze Serie von offenen Baustellen, die wir aus Rücksichtsnahme vor konservativen Gefühlen leider nicht angehen können. Aber schön, dass auch der EGMR endlich den Finger in diese klaffende, aber von unserem Politibetrieb stoisch ignorierte Wunde drückt.
703
Melden
Zum Kommentar
43
Rücksichtsvolles Verhalten in der Schweiz: Es ist eine wahre Freude
Man liest und hört immer nur das Negative. Doch meine Erfahrung zeigt, dass wir Schweizer und Schweizerinnen sehr rücksichtsvoll miteinander umgehen.

Rechts über mir hängt eine A380 in der Luft, links unter mir plätschert die Glatt, und vor mir öffnet sich der Schlund einer Autobahnunterführung. Dort taucht nun eine junge Frau mit zwei Hunden auf dem schmalen Weg auf. Ich schätze sie vielleicht 18 Jahre alt. Dem wachen Blick nach schaut sie lieber in die Zukunft als ins Smartphone.

Zur Story