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Gericht bestätigt lange Freiheitsstrafe im Kientaler Tötungsprozess

Gericht bestätigt lange Freiheitsstrafe im Kientaler Tötungsprozess

20.02.2026, 12:0020.02.2026, 12:23

Die Verurteilung eines Berner Oberländers zu einer Freiheitsstrafe von 17,5 Jahren ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des 68-Jährigen abgewiesen. Er stiess zwei junge Afghanen, die ihm sexuelle Dienste gegen Geld erbrachten, in eine Schlucht. Eines der Opfer überlebte.

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Der 68-jährige stiess im Mai 2019 einen jungen Afghanen im Kiental in eine Schlucht. (Symbolbild)Bild: WWF

Das Berner Obergericht verurteilte den Beschwerdeführer im Juli 2024 in einem Indizienprozess wegen versuchter Tötung und vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und 6 Monaten. Der 68-jährige stiess im Mai 2019 einen jungen Afghanen im Kiental in eine Schlucht. Das Opfer starb aufgrund seiner Verletzungen.

Im November des gleichen Jahres fuhr der Verurteilte wieder mit einem jungen Afghanen in die gleiche Gegend und stiess diesen in die Schlucht oberhalb des Gornerbachs. Dieses Mal überlebte das Opfer und wurde am nächsten Morgen durchnässt und unterkühlt an einer Strasse von einem Ehepaar angetroffen. Dies geht aus einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

In beiden Fällen hatten die jungen Männer eine sexuelle Beziehung zum Berner Oberländer, der sie für ihre Dienste bezahlte. Das zweite Opfer konnte den Tatablauf und den Ort genau beschreiben.

Klares Gesamtbild

Aufgrund der Parallelen zum ersten Fall, den Gutachten und der Auswertung der Mobiltelefone sowie der Randdaten durfte die Berner Vorinstanz davon ausgehen, dass der Oberländer in beiden Fällen der Täter war. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in seinen Erwägungen.

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Der Beschwerdeführer beschränkte sich auf einzelne Indizien. (Symbolbild)Bild: Shutterstock

Der Verurteilte kritisierte in seiner Beschwerde im Wesentlichen die Beweiswürdigung und die Rekonstruktion der Tatabläufe. Das höchste Schweizer Gericht folgt seinen Argumenten jedoch nicht. Vielmehr bestätigt es die Begründung des Urteils der Vorinstanz.

Der Beschwerdeführer richtete seine Kritik nicht auf die gesamte Beweislage, sondern beschränkte sich auf einzelne Indizien. Er stellte oftmals seine eigene Sicht darauf dar, ohne sich mit der Begründung der Vorinstanz auseinanderzusetzen. (Urteil 6B_165/2025 vom 14.1.2026) (sda)

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