Schweiz
Justiz

Niederlage für Luzerner Gemeinde Fischbach: Bundesgericht bewilligt Asylzentrum 

Fischbach wollte kein Asylzentrum.
Fischbach wollte kein Asylzentrum.
Bild: KEYSTONE

Niederlage für Luzerner Gemeinde Fischbach: Bundesgericht bewilligt Asylzentrum 

11.05.2016, 12:0811.05.2016, 12:13
Mehr «Schweiz»

Obwohl das ehemalige Altersheim in der Gemeinde Fischbach LU seit über 15 Jahren nicht mehr als solches genutzt wurde und ausserhalb der Bauzone liegt, darf es in eine Unterkunft für Asylbewerber umfunktioniert werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Das Lausanner Gericht hat die Beschwerden der Einwohnergemeinde Fischbach und von zwei Privatpersonen am Mittwoch im Rahmen einer öffentlichen Beratung abgewiesen. Somit steht für den Kanton Luzern der Weg frei, im ehemaligen Bürgerheim Mettmenegg maximal 35 Asylbewerber unterzubringen.

Die letzten Pensionäre verliessen das Gebäude im August 2000. Sieben Jahre später wurde der Einbau einer Fünfeinhalb-Zimmerwohnung bewilligt, Der Rest des Heims wurde soweit unterhalten, dass darin nach 2010 Festlichkeiten und Vereinsanlässe durchgeführt werden konnten.

Strenge Auflagen

Weil sich das ehemalige Altersheim in der Landwirtschaftszone befindet, sind die Auflagen für die Nutzung und den Umbau strenger als in einer Bauzone.

Das Bundesgericht ist in seiner Beratung zum Schluss gekommen, dass der ursprüngliche Zweck des Gebäudes nie aufgegeben wurde, auch wenn es jahrelang nicht mehr als Gemeinschaftsunterkunft genutzt worden war.

Jetzt bleibt Fischbach doch nicht ganz Fischbach.
Jetzt bleibt Fischbach doch nicht ganz Fischbach.
Bild: KEYSTONE

Die geplante Unterbringung von Asylbewerbern sei mit dem Betrieb eines Altersheim vergleichbar, so dass keine Zweckänderung stattfinde.

Zwar sind gewisse Umbauten und Renovationen vorgesehen, diese sind gemäss der Lausanner Richter jedoch beschränkt und somit sekundärer Natur. Weder ändere sich damit die Nutzungsfläche und die Nutzungsintensität, noch werde die Identität des Gebäudes verändert.

Lange Vorgeschichte

Das Bundesgericht befasste sich am Mittwoch bereits zum zweiten Mal mit dem Fall der geplanten Asylunterkunft in Fischbach. Die Umnutzung des Altersheims hatte der Kanton Luzern bereits im Dezember 2011 bei der Gemeinde beantragt. Ursprünglich war eine maximale Belegung von 55 Personen vorgesehen.

Die raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung wurde schliesslich von der zuständigen Dienststelle des Kantons für 35 Personen bewilligt. Die Einwohnergemeinde Fischbach erhob gegen diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht (heute Kantonsgericht) Beschwerde.

Zuvor hätte sie jedoch den Entscheid der Dienststelle eröffnen und einen kommunalen Bauentscheid fällen müssen. Wegen dieses Fehlers wies das Bundesgericht die Sache an die Einwohnergemeinde zurück. (whr/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
13 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Pafeld
11.05.2016 19:12registriert August 2014
Um den Fans von Andreas Glarner (der diesen Artikel geteilt hat) gleich wieder die Freude zu nehmen: Nein, hier wurde niemand enteignet. Ein paar "besorgte" Bürger haben einen Entscheid angefochten, für den es seit Jahren eine gültige Rechtsgrundlage gab. Dieser Fall hat in der Realität absolut gar nichts mit der Asylgesetzrevision oder Simonetta Sommaruga zu tun. Herr Glarner hat euch lediglich instrumentalisiert.
00
Melden
Zum Kommentar
avatar
Paco69
11.05.2016 15:36registriert Februar 2016
Die Bürger, die in der Nähe von Asylbewerberunterkünften wohnen, erwartet die Konfrontation mit ihrer eigenen inneren Verbohrtheit.
Wen interessiert was diese selbsternannten Sorgenbürger von sich geben? Niemand, und die Politik auch nicht.
So lange sie brav sind und geltendes Recht nicht verletzen, können sie gegen Asylbewerberunterkünfte brüllen und Einsprachen erheben bis sie vor Erschöpfung umfallen. Irrelevant, nicht wert sich damit zu befassen.
00
Melden
Zum Kommentar
avatar
Sir Jonathan Ive
11.05.2016 12:13registriert Januar 2015
Was soll die Bildunterschrift: "Jetzt bleibt Fischbach doch nicht ganz Fischbach."
Natürlich bleibt Fischbach Fischbach.
Ist ja nicht so als würde jetzt die Sprache in der Ortschaft plötzlich auf Arabisch geändert und die Wiesen zu Wüsten.
Es kommen nur ein Paar neue Leute zur Gemeinde hinzu.
00
Melden
Zum Kommentar
13
Wegen «Handgemenge»: Strafbefehl gegen Priester des Bistums Chur

Ein im Bistum Chur angestellter Priester ist per Strafbefehl für eine Rangelei mit dem Mitglied eines kirchlichen Rates verurteilt worden.

Zur Story