Die Polizei soll im Umgang mit terroristischen Gefährdern mehr Möglichkeiten erhalten. Der Bundesrat hat am Mittwoch ein neues Gesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Unter anderem ist Hausarrest vorgesehen.
Die neuen Massnahmen sollen zum einen dann greifen, wenn die Hinweise zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zum anderen soll das Gesetz den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben.
Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Vorlage punktuell ergänzt. Auf die Einführung einer sogenannten gesicherten Unterbringung für terroristische Gefährder verzichtete er aber.
Eine solche hatte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) in der Vernehmlassung gefordert. Die Massnahme sei geprüft worden, schreibt der Bundesrat. Sie wäre nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention konform. Im Einvernehmen mit der KKJPD verzichte er deshalb darauf.
Damit bleibt es im Wesentlichen bei den geplanten Massnahmen. Als terroristische Gefährder gelten Personen dann, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden.
Als terroristische Aktivität gelten Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die durch die Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen.
Für terroristische Gefährder, die ausgeschafft werden sollen, wollen die Behörden künftig in jedem Fall Ausschaffungshaft anordnen können. Das ist heute nicht immer möglich. Der Bundesrat will für solche Fälle einen neuen Haftgrund schaffen.
Weiter sollen rechtskräftig ausgewiesene Ausländerinnen und Ausländer, die nicht in ihr Heimatland zurückgeschafft werden können, nicht mehr vorläufig aufgenommen werden können. Damit verlieren sie die Möglichkeit zu arbeiten oder die Familie nachzuziehen. Zudem erhalten sie nur noch Nothilfe statt Sozialhilfe.
Die neue Regelung soll sicherstellen, dass terroristische Gefährder mit ausländerrechtlichen Ausweisung nicht bessergestellt werden als Personen mit einer strafrechtlichen Landesverweisung. Diese Neuerung hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung ergänzt.
Vorgesehen sind ferner Massnahmen wie die Pflicht, sich regelmässig bei der Polizei zu melden. Daneben soll die Polizei Gefährdern den Zugang zu einem bestimmten Gebiet oder Rayon verbieten oder ihnen vorschreiben können, ein bestimmtes Gebiet nicht zu verlassen.
Auch an der Möglichkeit des Hausarrests hält der Bundesrat fest, trotz Kritik in der Vernehmlassung. Dieser soll jedoch nur als letztes Mittel in Frage kommen, wenn andere Massnahmen nicht genügen. Zudem soll dafür eine richterliche Genehmigung notwendig sein. Ferner ist ein Ausreiseverbot vorgesehen, verbunden mit der Beschlagnahmung des Passes.
Um Netzwerke von kriminellen Organisationen frühzeitig zu erkennen, soll das Bundesamt für Polizei (fedpol) im Internet und in elektronischen Medien verdeckt fahnden dürfen. Damit würden die Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung verbessert, schreibt der Bundesrat.
Strafrechtliche Instrumente gegen Terrorismus hatte er schon früher ans Parlament geleitet. Auch zur Prävention von Radikalisierung beschloss er Massnahmen. Das neue Gesetz soll nun die Lücke dazwischen füllen. Entstanden ist es noch unter Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Nun ist die neue Justizministerin Karin Keller-Sutter zuständig. (aeg/sda)
Wenn Hinweise nicht ausreichen, gibt es auch keinen Grund für Massnahmen.
Wenn es zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht reicht, liegt auch kein Verstoss gegen Gesetze vor, die belegt werden können.
Willkommen Willkür.
Greenpeace Aktionen? Pfui Deibel, diese Ökoterroristen.