Es ist ein scheinbarer Nebenschauplatz für Tidjane Thiam, den früheren Chef der mittlerweile untergegangenen Credit Suisse, der jetzt Präsident der Elfenbeinküste werden will. Doch Thiam will offensichtlich keine noch so kleine Niederlagen akzeptieren - und zieht den Fall weiter ans Zürcher Obergericht.
Am Dienstag hatte das Bezirksgericht in Meilen ZH die frühere Haushälterin von Thiam freigesprochen (CH Media berichtete). Er hatte die 43-jährige Rumänin 2021 bei der Polizei gemeldet, nachdem sie von ihm 587'000 Franken gefordert hatte. Ansonsten, so ihre Drohung in einem Mail, werde sie die Gewerkschaften und das Internationale Olympische Komitee (IOK) informieren, dessen Mitglied Thiam seit 2019 ist. Die Haushälterin begründete ihre Forderungen mit schlechten Arbeitsbedingungen, nicht ausbezahlten Lohnbestandteilen und einer missbräuchlichen Kündigung 2019.
Die Staatsanwaltschaft klagte die Frau darauf wegen versuchter Nötigung und versuchter Erpressung an und verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten und eine Busse von 1200 Franken. Das Bezirksgericht schätzte den Fall anders ein: Es sprach die Hausangestellte frei. Sie erhält 2000 Franken Genugtuung, die Anwalts- und Gerichtskosten von 55'000 Franken übernimmt der Staat.
Ein Entscheid, den Thiam nicht akzeptieren will, wie er jetzt auf Instagram deutlich macht: «Diese Woche hat das Gericht trotz der vorgelegten Beweise entschieden, die ehemalige Mitarbeiterin freizusprechen. Ein Urteil, das meiner Meinung nach falsch ist und gegen das Berufung eingelegt werden wird.»
Der Freispruch vom Zürichsee hat auch internationale Medien wie etwa die «Financial Times» interessiert. Sie haben gross über Thiams Niederlage berichtet. Das hat ihn offensichtlich getroffen, von Schweizer Medien dürfte er ohnehin nicht viel Sukkurs erwartet haben. Schliesslich hat er sich nach seinem unrühmlichen Abgang bei der Credit Suisse nach der Beschattungsaffäre öffentlich darüber beklagt, dass er in der Schweiz mit auch rassistischen Vorurteilen und wenig Wohlwollen behandelt worden sei.
Und so sieht sich Thiam offensichtlich gezwungen, sich zu wehren, wie er auf Instagram weiter festhält: «Ich bedaure, mich zu diesem Thema äussern zu müssen, aber nachdem einige einseitige und ungenaue Artikel in der europäischen Presse erschienen sind», sehe er sich gezwungen, ein paar Klarstellungen zu machen.
Worauf er nochmals die ganze leidige Geschichte wiederholt: dass eine ehemalige Mitarbeiterin nach ihrem Ausscheiden eine beträchtliche Geldsumme von ihm gefordert habe und ihm gedroht habe, seinen Ruf zu schädigen, indem sie ihm und seine Familie bei Dritten schlechtmachen werde. «Ich meldete ihre Drohung sofort der Polizei, und nach einer strafrechtlichen Untersuchung der Angelegenheit entschied der Staatsanwalt, dass der Fall ernst genug sei, um sie wegen Erpressung anzuklagen und eine Gefängnisstrafe zu beantragen.»
Thiam hält auch fest, dass «die meisten» Klagen der Haushälterin abgewiesen worden sind. In der Tat hatte die Haushälterin in einem anderen Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Meilen einen Sieg davongetragen. Sie hatte gegen die Arbeitsbedingungen bei ihrem früheren Chef geklagt, worauf Thiam ihr mit Urteil vom 6. September 2023 eine nicht genannte Entschädigung und eine Genugtuung von 3000 Franken zahlen musste.
In seinem Instagram-Post wendet sich Thiam nun an die Öffentlichkeit, weil er offensichtlich davon ausgeht, dass «eine kleine Minderheit» diese Geschichte «für politische Zwecke» ausnutzen wolle. «Während meiner Laufbahn in Europa wurde ich manchmal ungerecht und vorurteilsbehaftet behandelt, aber ich habe immer darauf vertraut, dass die Gerechtigkeit letztendlich siegen wird.»
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Thiam bedroht fühlt - und dahinter politische Machenschaften vermutet. So hat er etwa Ende Juli - ebenfalls über Instagram - einen früheren Erpressungsfall bekannt gemacht. Die Urheber hätten ihn schon im April 2023 erpressen wollen und seien nun «leider wieder aktiv geworden».
Sie würden damit drohen, «von ihnen erstellte Fälschungen» mit seinen politischen Gegnern zu teilen. Cybersicherheitsexperten, die mit seinen Anwälten zusammenarbeiteten, hätten jedoch beweisen können, dass es sich um Fälschungen handle. Und Thiam drohte auch gleich: Wer das im Beitrag nicht näher beschriebene Material verwende, werde strafrechtlich verfolgt.
Bis zu den Präsidentschaftswahlen in der Elfenbeinküste, die nächstes Jahr stattfinden sollen, dürfte sich Thiam wohl noch ein paarmal auf Instagram melden. (aargauerzeitung.ch)
Wieso sind die Saudis eigentlich auf Benko sauer aber der Depp hier scheint nix befürchten zu müssen?
Die haben mit der CS ja auch Verluste gemacht. 🤔🤨
Er hat wohl das Gefühl er sei immer noch der Chef.
Dabei ist und war er der Kapitän der Titanic.