Dank eines Hinweises des FBI findet die Appenzeller Polizei auf dem Handy eines Teenagers einen Kinderporno: Die Geschichte, die watson gestern publik gemacht hat, sorgt für Aufsehen – und für Stirnrunzeln.
In der Kommentarspalte zeigen sich viele User erstaunt darüber, dass ausgerechnet das Federal Bureau of Investigation, die zentrale Sicherheitsbehörde der USA, das Video auf dem Handy des Jugendlichen entdeckt hat. Das steckt dahinter:
In den USA sind die Internet-Provider gesetzlich verpflichtet, die Websites systematisch auf verbotene Inhalte zu scannen. «Bei Verdacht machen sie eine Meldung an das FBI», sagt Niklaus Sarbach, Sprecher des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). Das FBI identifiziert dann die IP-Adresse und weist den Fall dem verantwortlichen Land zu – im aktuellen Fall also der Schweiz.
Laut Sarbach gehen allein aus den USA jährlich rund 3000 Hinweise zu verbotener Pornografie ein. Dabei handelt es sich grösstenteils um Kinderpornografie, aber auch um illegale Gewalt- oder Tierdarstellungen. Neben dem FBI geben auch andere ausländische Sicherheitsbehörden dem Fedpol immer wieder Tipps. «Wir arbeiten eng mit Europol und Interpol zusammen und leiten auch Hinweise dieser Organisationen an die Kantone weiter», so Sarbach.
Ja. Die Hinweise des FBI betreffen nicht nur öffentliche Plattformen wie Facebook, sondern können sich beispielsweise auch auf Mail-Provider wie Gmail oder Dokumente auf Google Drive beziehen. «Erhalten wir einen solchen Hinweis, machen wir das betreffende Benutzerkonto ausfindig und leiten den Fall den zuständigen Kantonen weiter», sagt Sarbach.
Nein, dafür fehlt die gesetzliche Grundlage – zumindest in Bezug auf illegale Pornografie. Das Fedpol sei in dem Zusammenhang auf Hinweise aus der Öffentlichkeit angewiesen, so Sarbach. Das Fedpol führt eine schwarze Liste mit Websites, die kinderpornografisches Material enthalten. Die Liste dient Schweizer Internetprovidern als Grundlage, um den Zugang zu den entsprechenden Sites zu sperren.
Weitreichendere Möglichkeiten hat der Geheimdienst mit der sogenannten Kabelaufklärung. Seit Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes darf er die grenzüberschreitende Internetkommunikation überwachen und beispielsweise E-Mails nach Stichworten durchsuchen. Allerdings gehört der Kampf gegen Kinderpornografie nicht zum Aufgabengebiet des Geheimdienstes. Er kümmert sich um die Bekämpfung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage oder Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen.
Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für letztes Jahr insgesamt 1504 Straftaten im Bereich der verbotenen Pornografie. Dabei konnten über 93 Prozent der Fälle aufgeklärt werden. Während die gesamtschweizerische Statistik keine Aufschlüsselung nach Altersklassen vornimmt, weist die Zürcher Kriminalstatistik minderjährige Straftäter separat aus. Demnach mussten sich letztes Jahr 64 Zürcher Jugendliche wegen verbotener Pornos verantworten – gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer Zunahme von über 50 Prozent.