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Das FBI schlägt in der Schweiz jedes Jahr 3000 Mal wegen Kinderpornos Alarm

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Ob auf Whatsapp oder Facebook: Teilen Schweizer illegale Inhalte, interessiert das auch das FBI.Bild: EPA/EPA

Das FBI schlägt in der Schweiz jedes Jahr 3000 Mal wegen Kinderpornos Alarm

In Appenzell kam die Jugendanwaltschaft einem Minderjährigen auf die Schliche, der auf einem sozialen Netzwerk einen Kinderporno hochgeladen hatte. Der Tipp kam vom FBI. Im Gegensatz zur Schweizer Bundespolizei durchforsten die US-Behörden unsere Whatsapp-Chats und Mail-Verläufe systematisch.
29.03.2018, 18:2730.03.2018, 10:00
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Dank eines Hinweises des FBI findet die Appenzeller Polizei auf dem Handy eines Teenagers einen Kinderporno: Die Geschichte, die watson gestern publik gemacht hat, sorgt für Aufsehen – und für Stirnrunzeln. 

In der Kommentarspalte zeigen sich viele User erstaunt darüber, dass ausgerechnet das Federal Bureau of Investigation, die zentrale Sicherheitsbehörde der USA, das Video auf dem Handy des Jugendlichen entdeckt hat. Das steckt dahinter:

Warum stöbert das FBI auf Social-Media-Profilen von Schweizer Jugendlichen herum?

In den USA sind die Internet-Provider gesetzlich verpflichtet, die Websites systematisch auf verbotene Inhalte zu scannen. «Bei Verdacht machen sie eine Meldung an das FBI», sagt Niklaus Sarbach, Sprecher des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). Das FBI identifiziert dann die IP-Adresse und weist den Fall dem verantwortlichen Land zu – im aktuellen Fall also der Schweiz.

Wie viele solche Hinweise bekommt die Schweiz jährlich vom FBI?

Laut Sarbach gehen allein aus den USA jährlich rund 3000 Hinweise zu verbotener Pornografie ein. Dabei handelt es sich grösstenteils um Kinderpornografie, aber auch um illegale Gewalt- oder Tierdarstellungen. Neben dem FBI geben auch andere ausländische Sicherheitsbehörden dem Fedpol immer wieder Tipps. «Wir arbeiten eng mit Europol und Interpol zusammen und leiten auch Hinweise dieser Organisationen an die Kantone weiter», so Sarbach.

Werden verbotene Inhalte auch entdeckt, wenn sie in Whatsapp-Chats oder per Mail verschickt werden?

Ja. Die Hinweise des FBI betreffen nicht nur öffentliche Plattformen wie Facebook, sondern können sich beispielsweise auch auf Mail-Provider wie Gmail oder Dokumente auf Google Drive beziehen. «Erhalten wir einen solchen Hinweis, machen wir das betreffende Benutzerkonto ausfindig und leiten den Fall den zuständigen Kantonen weiter», sagt Sarbach.

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Das FBI-Hauptquartier.Bild: EPA

Kann die Schweiz selber auch präventiv E-Mail-Konten oder Whatsapp-Chats auf verbotene Pornografie durchforsten?

Nein, dafür fehlt die gesetzliche Grundlage – zumindest in Bezug auf illegale Pornografie. Das Fedpol sei in dem Zusammenhang auf Hinweise aus der Öffentlichkeit angewiesen, so Sarbach. Das Fedpol führt eine schwarze Liste mit Websites, die kinderpornografisches Material enthalten. Die Liste dient Schweizer Internetprovidern als Grundlage, um den Zugang zu den entsprechenden Sites zu sperren. 

Weitreichendere Möglichkeiten hat der Geheimdienst mit der sogenannten Kabelaufklärung. Seit Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes darf er die grenzüberschreitende Internetkommunikation überwachen und beispielsweise E-Mails nach Stichworten durchsuchen. Allerdings gehört der Kampf gegen Kinderpornografie nicht zum Aufgabengebiet des Geheimdienstes. Er kümmert sich um die Bekämpfung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage oder Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen.

Mit wie vielen Fällen von illegaler Pornografie hat es die Schweizer Justiz jährlich zu tun?

Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für letztes Jahr insgesamt 1504 Straftaten im Bereich der verbotenen Pornografie. Dabei konnten über 93 Prozent der Fälle aufgeklärt werden. Während die gesamtschweizerische Statistik keine Aufschlüsselung nach Altersklassen vornimmt, weist die Zürcher Kriminalstatistik minderjährige Straftäter separat aus. Demnach mussten sich letztes Jahr 64 Zürcher Jugendliche wegen verbotener Pornos verantworten – gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer Zunahme von über 50 Prozent.

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Video: srf

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Thanatos
29.03.2018 19:05registriert Dezember 2014
Ich meinte mal gelesen zu haben, dass von diesen 3000 Meldungen nur 30 strafrechlich relevant sind...
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Ueli der Knecht
29.03.2018 23:23registriert April 2017
"Das Fedpol führt eine schwarze Liste (...). Die Liste dient Schweizer Internetprovidern (...), um den Zugang zu den (...) Sites zu sperren."

Diese Zensur wirft ein paar weitere Fragen auf:

--> Darf das Fedpol selber entscheiden, was verbotene Pornographie ist und was nicht?

--> Braucht es für diese staatliche Zensur irgendwelche richterliche Überprüfung?

--> Ist die Liste öffentlich?

--> Wieviele Einträge hat diese Liste?

--> Wenn der "Zugang zu den entsprechenden Sites" gesperrt wird, wie zielgenau wird gesperrt? Werden dadurch evtl. auch andere (unschuldige) Sites gesperrt?
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