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Justiz

Wie Michael Lauber über Jahre freihändig Mandate vergab

Bundesanwalt Michael Lauber aeussert sich zum Fall FIFA und zu seiner Wiederwahl, am Mittwoch, 17. Juni 2015, in Bern. (KEYSTONE/Marcel Bieri)

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Seit Anfang 2012 Bundesanwalt: Michael Lauber.Bild: KEYSTONE

Wie Bundesanwalt Michael Lauber über Jahre «freihändig» Mandate vergab

Bundesanwalt Michael Lauber liess sich jahrelang unter anderem von Ex-Geheimdienstchef Wegmüller beraten.
06.10.2016, 05:2306.10.2016, 07:45
henry habegger / nordwestschweiz

Im Juli hatte die «Schweiz am Sonntag» über Filzverdacht bei der Bundesanwaltschaft (BA) unter Michael Lauber berichtet. Seit Anfang 2012, also dem Amtsantritt von Lauber als Bundesanwalt, vergab die Behörde IT- und Beratungsmandate im Umfang von über 2,3 Millionen Franken ohne Ausschreibung, also freihändig. Die Mandate gingen oft an die gleichen Firmen, etwa das Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) und die Informatiksicherheitsfirma Swiss Infosec. Wobei der Generalsekretär der Bundesanwaltschaft vorher bei PwC arbeitete und der Inhaber von Infosec ein Studien- und Verbindungskollege von Lauber ist.

Ex-Geheimdienstchef als Berater

Aber das ist noch nicht alles, wie jetzt Recherchen der «Nordwestschweiz» zeigen: Die Bundesanwaltschaft vergab seit 2012 zusätzlich noch Kommunikations- und Beratungsaufträge im Umfang von gegen 400'000 Franken. Diese Aufträge, die direkt Bundesanwalt Lauber zugute kamen, gingen an zwei Personen: An Hans Wegmüller, den ehemaligen Chef des Strategischen Nachrichtendienstes (SND), und an die Kommunikationsspezialistin Jana Riedmüller.

Hans Wegmüller erhielt gemäss Angaben der Bundesanwaltschaft insgesamt gut 130'000 Franken, nämlich: 52'533 (2012), 35'440 (2013), 25'373 (2014) und 17'811 Franken (2015). Jana Riedmüller kam auf gut 245'000 Franken: 77'760 (2012), 80'184 (2013), 77'760 (2014) und 8736 (2015).

Laut BA-Sprecher Anthony Brovarone war «Jana Riedmüller mit der strategischen Beratung in Kommunikationsfragen für den Bundesanwalt beauftragt». Zum Mandat des ehemaligen Geheimdienstchefs hält der Sprecher fest: «Hans Wegmüller wurde vom Bundesanwalt für die Beratung in staatspolitischen, sicherheitsstrategischen und verwaltungstechnischen Fragen beigezogen.» Die beiden seien «von Januar 2012 bis Februar 2015 für die Bundesanwaltschaft auf Mandatsebene tätig» gewesen, heisst es weiter. Mehr ist der BA zu den Mandaten nicht zu entlocken.

Auffällig ist: Seit März 2015 ist der ehemalige TV-Mann André Marty Kommunikationschef der Bundesanwaltschaft. Offenbar wurden die Mandate zu diesem Zeitpunkt gestoppt.

Daneben vergab die Bundesanwaltschaft noch ein weiteres Mandat. Auf Anfrage hält der Sprecher fest, dass für die 2015 durchgeführte Jahreskonferenz der Internationalen Vereinigung der Staatsanwälte in Zürich «ein einmaliges Mandat an die YJOO Communications AG vergeben» worden sei. «Die Kosten betrugen 30'902 Franken.» Weitere «PR- oder Kommunikationsmandate habe die BA seit 2012 nicht vergeben.

Zum Vergleich: Laubers Vorgänger Erwin Beyeler hatte während seiner Amtszeit dem Vernehmen nach einen einzigen Kommunikationsauftrag vergeben. Kosten: 22'000 Franken.

Vergab lediglich einen Kommunikationsauftrag: Laubers Vorgänger Erwin Beyeler.
Vergab lediglich einen Kommunikationsauftrag: Laubers Vorgänger Erwin Beyeler.bild: keystone

Bewusste Stückelung?

Ein Beschaffungsspezialist sagt auf Anfrage, dass es im Fall Wegmüller keine Probleme gebe. Der Gesamtbetrag liegt unter 150'000 Franken, sodass freihändige Vergabe erlaubt war. Im Fall der Mandate an Riedmüller sehe es aber nach bewusster Stückelung aus. Mit dem Ziel, die Grenze zur Ausschreibungspflicht nicht zu erreichen.

Jetzt auf

Die BA führt als Begründung unter anderem Artikel 13 der Beschaffungsverordnung an. Danach können Folgeaufträge freihändig vergeben werden, wenn sonst die «Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material oder Dienstleistungen» nicht gewährleistet ist. Der Beschaffungsspezialist sagt, das sei ein «altbekanntes Spiel in der Verwaltung». Zuerst vergebe man zwei Aufträge unter 150'000 Franken, danach einen dritten, der diese Grenze übersteige. «Aber jetzt behauptet man einfach, wegen der Austauschbarkeit müsse man freihändig vergeben.»

Die Bundesanwaltschaft stellte sich bisher immer auf den Standpunkt, es sei alles korrekt abgelaufen. Ihre Aufsichtsbehörde AB-BA allerdings will die Vergabepraxis überprüfen.

Aktiv wird jetzt auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK): «Im Rahmen unserer Querschnittsprüfung zu beschlagnahmten Gütern im Herbst werden wir diverse Einkäufe von Dienstleistungen und Beratungen prüfen können», sagt EFK-Vizedirektor Eric-Serge Jeannet auf Anfrage der «Nordwestschweiz».

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