Der als «Babyquäler» bekannt geworden Straftäter René Osterwalder ist im Gefängnis Pöschwies in Regensdorf ZH gestorben. Er nahm sich mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation das Leben. Osterwalder sorgte auch als Inhaftierter immer wieder für Schlagzeilen.
Der Sexualstraftäter starb schon am 16. April, bestätigte die Direktion der Justiz und des Inneren (DIJ) am Montag gegenüber Keystone-SDA eine Meldung von «20 Minuten».
Jede urteilsfähige Person habe das Recht, die Art und den Zeitpunkt ihres Todes frei zu wählen, schreibt die Medienstelle dazu. Die Kantone würden anerkennen, dass dieses Selbstbestimmungsrecht auch für inhaftierte Personen Gültigkeit habe. Der Zugang zu einer Sterbehilfeorganisation sei deshalb zu gewähren.
Die Organisation habe nach ihren Vorgaben zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für einen assistierten Suizid erfüllt seien. Dies war bei Osterwalder offenbar der Fall. Weitere Angaben zum Tod des Sexualstraftäters macht der Kanton aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes nicht.
Osterwalders Taten erschütterten in den 1990er-Jahren die Schweiz: Ab 1992 quälte und missbrauchte er mehrere Kinder, darunter zwei Mädchen im Babyalter. Seine Taten zeichnete er auf Video auf.
1993 wurde der Softwareentwickler in Amsterdam verhaftet. Bei einer Durchsuchung seiner dortigen Wohnung kamen die Videos zum Vorschein. Osterwalder wurde an die Schweiz ausgeliefert, wo er in Untersuchungshaft kam.
1998 wurde Osterwalder vom Zürcher Geschworenengericht unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes, mehrfacher schwerer Körperverletzung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher Schändung verurteilt. Das Strafmass lautete 17 Jahre Zuchthaus, zusätzlich wurde die Verwahrung angeordnet. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil.
Mehrere Male versuchte Osterwalder erfolglos, gerichtlich freizukommen. Neben seinen Bemühungen, aus der Verwahrung entlassen zu werden oder Hafterleichterungen zu bekommen, sorgte Osterwalder auch für andere Schlagzeilen. 2009 trat er etwa in einen Hungerstreik, weil er nicht mit einem Mithäftling zusammenleben durfte, in den er sich verliebt hatte. (sda)
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