Schweiz
Justiz

Mord an Ehefrau: Vorzeitige bedingte Entlassung abgelehnt

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Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen.Bild: pixabay

Vorzeitige bedingte Entlassung nach Mord an Ehefrau abgelehnt

06.02.2025, 12:00
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Ein wegen Mordes verurteilter Kosovare kommt nach Verbüssung von zwei Drittel seiner 20 Jahre dauernden Strafe nicht frei. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Er erschoss seine Ehefrau im Jahr 2009 in Riniken AG auf offener Strasse. Sie wollte sich von ihm scheiden lassen.

Das Bundesgericht stützt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Sicht des Aargauer Verwaltungsgerichts, wonach beim heute 57-Jährigen von einer ungünstigen Prognose auszugehen sei. Die bedingte Entlassung komme unter gegebenen Vorzeichen nicht in Frage. Mitte September 2022 hatte der Mann zwei Drittel seiner Strafe abgesessen.

Ein Gutachten ergab eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und paranoiden Anteilen. Daneben wurde eine persönlichkeitsimmanente Gewaltbereitschaft festgestellt und eine Waffenaffinität. Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts weiter hervor geht, soll sich der Verurteilte stark mit dem traditionellen albanischen Gewohnheitsrecht – dem Kanun – identifizieren.

Verletzter Stolz

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren und der bisher wenig erfolgreichen ambulanten Therapie, durfte das Verwaltungsgericht das Ansinnen des Verurteilten auf eine bedingte Entlassung ablehnen, wie das Bundesgericht schreibt. Der Kosovare soll darüber hinaus im Vollzug wiederholt durch einen arroganten Auftritt aufgefallen sein, insbesondere, wenn er sich in seinem Stolz verletzt fühlte.

Der gewalttätige Mann tötete seine Frau mit fünf Schüssen. Er fühlte sich in seiner Familienehre gekränkt. Das Paar hatte drei gemeinsame Kinder. Vor der Tat war er einmal verhaftet worden, weil er seine Frau mit einer Waffe bedrohte. (Urteil 7B_995/2024 vom 8.1.2025) (sda)

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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haraS
06.02.2025 13:06registriert Januar 2023
Da ich schon 20 Jahre zu milde finde für einen kaltblütigen Mord bin ich sehr froh, dass die Haftzeit nicht noch verkürzt wurde. Solche Menschen dürfen nicht auf die Gesellschaft losgelassen werden.
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So en Ueli
06.02.2025 12:29registriert Januar 2014
Guter Entscheid. Für Mörder soll es nicht so leicht sein, wieder in Freiheit zu sein. Gerne darf man solche Leute für immer einsperren.
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Knight in white satin
06.02.2025 12:55registriert Januar 2025
Demzufolge ist es offensichtlich, dass er nicht gewillt ist, sich zu bessern und weiterhin gemein gefährlich bleibt. Gut ging er vor ein Gericht. Somit kann man die Aufenthaltsdauer des Mörders noch um ein paar Jahre verlängern.
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