Ein wegen Mordes verurteilter Kosovare kommt nach Verbüssung von zwei Drittel seiner 20 Jahre dauernden Strafe nicht frei. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Er erschoss seine Ehefrau im Jahr 2009 in Riniken AG auf offener Strasse. Sie wollte sich von ihm scheiden lassen.
Das Bundesgericht stützt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Sicht des Aargauer Verwaltungsgerichts, wonach beim heute 57-Jährigen von einer ungünstigen Prognose auszugehen sei. Die bedingte Entlassung komme unter gegebenen Vorzeichen nicht in Frage. Mitte September 2022 hatte der Mann zwei Drittel seiner Strafe abgesessen.
Ein Gutachten ergab eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und paranoiden Anteilen. Daneben wurde eine persönlichkeitsimmanente Gewaltbereitschaft festgestellt und eine Waffenaffinität. Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts weiter hervor geht, soll sich der Verurteilte stark mit dem traditionellen albanischen Gewohnheitsrecht – dem Kanun – identifizieren.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren und der bisher wenig erfolgreichen ambulanten Therapie, durfte das Verwaltungsgericht das Ansinnen des Verurteilten auf eine bedingte Entlassung ablehnen, wie das Bundesgericht schreibt. Der Kosovare soll darüber hinaus im Vollzug wiederholt durch einen arroganten Auftritt aufgefallen sein, insbesondere, wenn er sich in seinem Stolz verletzt fühlte.
Der gewalttätige Mann tötete seine Frau mit fünf Schüssen. Er fühlte sich in seiner Familienehre gekränkt. Das Paar hatte drei gemeinsame Kinder. Vor der Tat war er einmal verhaftet worden, weil er seine Frau mit einer Waffe bedrohte. (Urteil 7B_995/2024 vom 8.1.2025) (sda)